Ein Transformationskonzept ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Dies umfasst sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation (Zustand im Basisjahr) in Bezug auf ein CO22--Kohlendioxid-Minderungsziel, als auch möglicher Maßnahmen mit denen das CO22--Kohlendioxid-Ziel erreicht werden soll.
Hierbei müssen zwingende Anforderungen an das Transformationskonzept erfüllt sein:
- Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
- Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
- ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort(e)
- Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
- Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms
- Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur
Es muss mindestens ein Einsparkonzept für ein investives Vorhaben im Rahmen eines Transformationskonzepts aus der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), gemäß der "Richtlinie - Zuschuss und Kredit" (Nr. 5.4) oder "Förderwettbewerb" (Nr. 5) erstellt werden, das einen bedeutenden Anteil zur Erreichung des CO22--Kohlendioxid-Ziels beiträgt.
Wenn die Maßnahme(n) Teil eines Transformationskonzepts gemäß den genannten Richtlinien ist bzw. sind, kann eine Verlängerung des Zeitraums, innerhalb dessen die Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen, auf bis zu fünf Jahre beantragt werden. Als Nachweis muss zusätzlich das Transformationskonzept eingereicht werden, aus dem eine Begründung für eine Fristverlängerung hervorgeht.
Förderfähige optionale Bestandteile eines Transformationskonzepts:
- Beschreibung der Chancen und Risiken der Handlungsoptionen: Problemstellungen identifizieren, die aus heutiger Sicht noch nicht lösbar sind,
- Bewertung der Chancen und Risiken mithilfe von Szenarien und weiteren Tools,
- ggf. Gegenüberstellung alternativer Handlungsoptionen samt Risiken, Priorisierung einer Handlungsoption und
- Prüfung der Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotentialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs.
Die Laufzeit zur Erstellung des Transformationskonzeptes beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Laufzeit von 24 Monaten möglich.
Abweichungen von der im Zuwendungsbescheid bzw. in der Zusage bewilligten Maßnahmen sind dem BAFA, der KfW bzw. PT VDI/VDE-IT (nur für die Transformationsprojekte) unverzüglich anzuzeigen.
Weitere Einzelheiten zur Erstellung eines Transformationskonzepts stehen im
Informationsblatt "Transformationskonzepte" zur Verfügung.
Was Sie für eine Antragstellung beachten müssen und weitere wichtige Hinweise finden Sie unter der Rubrik Antragstellung.