Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Erstellung eines Transformationskonzeptes wird auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“ gefördert.
Die Förderquote beträgt 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten für große bzw. 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen.
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.
Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 Euro.
Hier finden Sie Informationen zur IEEKN.
Es können kontinuierlich Anträge für Transformationskonzepte beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.
Für die Antragsprüfung durch den Projektträger ist eine Zeit von ca. 6 Wochen nach Antragseingang zu berücksichtigen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung und Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung. Vor der Bewilligung angefallene Kosten können nicht abgerechnet werden.
Bei Transformationskonzepten sind nur Kosten förderfähig, die nach Übermittlung des Bewilligungsbescheides während der geplanten Laufzeit anfallen. Als Vorhabenbeginn gilt hier ebenfalls der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.
Was Sie für eine Antragstellung beachten müssen und weitere wichtige Hinweise finden Sie unter der Rubrik Beantragung.
Sie haben noch offene Fragen? Die FAQ zu den Transformationskonzepten geben Ihnen erste Antworten auf Ihre Fragen.