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Transformationskonzepte Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

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Was, wer und wie wird bei einem Transformationskonzept gefördert?

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Was wird gefördert?

Ein Transformationskonzept ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Dies umfasst sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation (Zustand im Basisjahr) in Bezug auf ein CO22--Kohlendioxid-Minderungsziel, als auch möglicher Maßnahmen mit denen das CO22--Kohlendioxid-Ziel erreicht werden soll.

Hierbei müssen zwingende Anforderungen an das Transformationskonzept erfüllt sein:

  • Darstellung des IST-Zustands der THG-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen
  • Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort(e)
  • Maßnahmenplan für die Zielerreichung bzw. die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein Vorhaben des EEW-Förderprogramms
  • Verankerung des Transformationskonzeptes in der Unternehmensstruktur

Es muss mindestens ein Einsparkonzept für ein investives Vorhaben im Rahmen eines Transformationskonzepts aus der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW), gemäß der "Richtlinie - Zuschuss und Kredit" (Nr. 5.4) oder "Förderwettbewerb" (Nr. 5) erstellt werden, das einen bedeutenden Anteil zur Erreichung des CO22--Kohlendioxid-Ziels beiträgt.

Wenn die Maßnahme(n) Teil eines Transformationskonzepts gemäß den genannten Richtlinien ist bzw. sind, kann eine Verlängerung des Zeitraums, innerhalb dessen die Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden sollen, auf bis zu fünf Jahre beantragt werden. Als Nachweis muss zusätzlich das Transformationskonzept eingereicht werden, aus dem eine Begründung für eine Fristverlängerung hervorgeht.

Förderfähige optionale Bestandteile eines Transformationskonzepts:

  • Beschreibung der Chancen und Risiken der Handlungsoptionen: Problemstellungen identifizieren, die aus heutiger Sicht noch nicht lösbar sind,
  • Bewertung der Chancen und Risiken mithilfe von Szenarien und weiteren Tools,
  • ggf. Gegenüberstellung alternativer Handlungsoptionen samt Risiken, Priorisierung einer Handlungsoption und
  • Prüfung der Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotentialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs.

Die Laufzeit zur Erstellung des Transformationskonzeptes beträgt in der Regel bis zu 12 Monate. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Laufzeit von 24 Monaten möglich.
Abweichungen von der im Zuwendungsbescheid bzw. in der Zusage bewilligten Maßnahmen sind dem BAFA, der KfW bzw. PT VDI/VDE-IT (nur für die Transformationsprojekte) unverzüglich anzuzeigen.

Weitere Einzelheiten zur Erstellung eines Transformationskonzepts stehen im
Informationsblatt "Transformationskonzepte" zur Verfügung.

Was Sie für eine Antragstellung beachten müssen und weitere wichtige Hinweise finden Sie unter der Rubrik Antragstellung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sowie Contractoren zur Durchführung von Einzelprojekten bei antragsberechtigten Unternehmen.
Contractoren sind Dienstleistungsunternehmen, die ihren Kunden (Contractingnehmern) vertraglich die Lieferung oder Einsparung einer bestimmten Menge von Betriebsstoffen (z. B. Strom, Kälte, Druckluft) garantieren.

Weiterhin sind Freiberufler antragsberechtigt, sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.

Bei der Erstellung eines Transformationskonzepts müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Transformationskonzepte können generell vom Antragstellenden selbst erstellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Eigenleistungen sowie die Kosten für Auftragnehmer, die „Partnerunternehmen“ oder „verbundene Unternehmen“ im Sinne der EU-Verordnung VO (EU) Nr.651/2014 Anhang 1 Artikel 3 Absatz 2 und 3 sind, jedoch nicht als Bestandteil der förderfähigen Kosten anerkannt werden. Für die Erstellung von Einsparkonzepten für das EEW-Förderprogramm "Zuschuss und Kredit" in Modul 4 oder im "Förderwettbewerb" gelten die dort beschriebenen Vorgaben.

  • Der Antragstellende kann externe Berater einbinden wie z. B. Unternehmen zur Erstellung der CO22--Kohlendioxid-Bilanz, Unternehmen zur Zertifizierung der CO22--Kohlendioxid-Bilanz, Beratungsunternehmen für die jeweiligen Maßnahmen, Unternehmen zur Risikoberatung und zur Analyse von Szenarien, Finanzierungsberatung, Rechtsberatung sowie weitere im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes notwendige Dienstleistungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Erstellung eines Transformationskonzeptes wird auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“ gefördert.

Die Förderquote beträgt 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten beziehungsweise 60 Prozent für KMU.

Die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro.

Es können kontinuierlich Anträge für Transformationskonzepte ab dem 1.November 2021 beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

Was Sie für eine Antragstellung beachten müssen und weitere wichtige Hinweise finden Sie unter der Rubrik Antragstellung.

Für die Antragsprüfung durch den Projektträger ist eine Zeit von ca. 6 Wochen nach Antragseingang zu berücksichtigen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung und Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung. Vor der Bewilligung angefallene Kosten können nicht abgerechnet werden. Kein Beginn des Vorhabens liegt vor, wenn zwar ein Vertrag abgeschlossen wird, aber ein eindeutiges Rücktrittsrecht für den Fall der Versagung der beantragten Zuwendung vereinbart ist. Dem Rücktritt steht gleich, wenn der Vertrag mit auflösenden oder aufschiebenden Bedingungen der Bewilligung der Fördermittel abgeschlossen wird.

Sie haben noch offene Fragen? Die FAQ zu den Transformationskonzepten geben Ihnen erste Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt

Das Projektträger-Team der Transformationskonzepte steht Ihnen zudem für Ihre Fragen zu den Konzepten, zur Erstellung und Antragstellung gerne zur Verfügung. Treten Sie mit uns in Kontakt!

Hinweis auf Webinare

Informieren Sie sich jetzt in unseren Webinaren über das EEW, den Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz, die Transformationskonzepte und zur Antragstellung! Im Rahmen der Webinare erhalten Sie kompakt alle Informationen. Stellen Sie Ihre Fragen online direkt an den Projektträger. Die Termine der Webinare und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

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