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Ein Angebot Ihr Mitgliedsunternehmen, ihre Netzwerkteilnehmer, ihre Kunden oder andere wichtige Stakeholder über den Förderwettbewerb und die Anforderungen an einen Transformationsplan zu informieren.
Alle relevanten Formulare und Tools rund um die Antragstellung im Förderwettbewerb und für die Beantragung eines Transformationsplans stehen Ihnen hier zur Verfügung.
Der Ausbau der Elektromobilität in Deutschland spielt bei der Erreichung der Klimaziele der Bundesregierung eine wichtige Rolle. Zum Betrieb von elektrischen Fahrzeugen werden hochwertige und zukünftig auch klimaneutral produzierte Akkumulatoren benötigt. Der Akkumulatoren-Herstellungsprozess besitzt hierbei ein enormes energetisches und stoffliches Optimierungspotenzial. Dieses Potenzial liegt in einem besseren Management des bedarfsgerechten Einsatzes von Hilfsstoffen sowie deren Recycling, in der effizienteren Gestaltung der energieintensiven Teilprozesse sowie in der Optimierung unternehmensinterner Strukturen zur Reduzierung von Treibhausgas (THG)-Emissionen.
Transformationsplan
Ein großer Batteriehersteller möchte seine Produktion in Deutschland nachhaltiger und ökologischer gestalten. Um einen Beitrag zum Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 der Bundesregierung zu leisten, will er seine Emissionen um mindestens 40 Prozent der Scope 1 und Scope 2-Emissionen in den nächsten 10 Jahren senken. Zur Identifizierung des Ressourcen- und Energieeinsparpotentials an mehreren Werksstandorten möchte der Hersteller von einem externen Fachberater einen Transformationsplan erarbeiten lassen. Das Zielist es, die identifizierten Maßnahmen in einem Zeitraum von 10 Jahren im Unternehmen umzusetzen. Hierbei soll die Umsetzung der Teilmaßnahmen zum Teil über die EEW-Förderprogramme „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ bzw. den „EEW-Förderwettbewerb“ gefördert werden.
Kosten für die Erstellung des Transformationsplans:
Kosten für die externe Erstellung und Zertifizierung (optional) der THG-Bilanz für die Standorte des Unternehmens: 50.000 €,
Kosten für externe Dienstleistungen in Bezug auf Verbrauchsmessungen zur Ermittlung des Energie- und Ressourcenbedarfs: 20.000 €,
Kosten für eine Fachberatung und andere Beratungskosten im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationsplans: 40.000 €.
Die Fördermöglichkeit für Transformationspläne ermöglicht es, die Kosten zur Erstellung des Konzeptes fördern zu lassen. Die Förderquote beträgt hierbei 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Großunternehmen, 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen, wobei sich die maximale Fördersumme auf 60.000 € beläuft.
Bei einem Nachweis der aktiven Teilnahme bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke (IEEKN) kann eine höhere Fördersumme von max. 90.000 € und eine um jeweils um 10 % höhere Förderquote, je nach Unternehmensgröße beantragt werden.
Für das oben genannte Beispiel betragen die Projektkosten somit 110.000 €, von denen mit IEEKN-Nachweis 55.000 € gefördert werden könnten, da es sich bei dem Batteriehersteller um ein Großunternehmen handelt. Ein KMU könnte mit IEEKN Nachweis für den Beispielfall bis zu 66.000 € an Förderung erhalten. Die Auszahlung der Fördersumme erfolgt nachschüssig nach Vorlage und Prüfung des Transformationsplans.
Der Transformationsplan sollte innerhalb von max. 12 Monaten nach Antragsstellung erstellt und vorgelegt werden. Ein förderfähiger Transformationsplan muss dabei mindestens folgende Punkte beinhalten:
Die Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas (THG)-Emissionen bzw. der THG-Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen,
eine Formulierung eines THG-Neutralitätsziels bis spätestens 2045,
ein längerfristiges (> 10 Jahre) und konkretes THG-Ziel (mind. 40% Reduktion der THG-Emissionen bei Sope 1 und 2 innerhalb von 10 Jahrten nach Antragstellung) für die betrachteten Standorte,
einen Maßnahmenplan für die Transformation von IST- zum SOLL-Zustand und
die Verankerung des Transformationsplans in der Unternehmensstruktur.
Für die Darstellung des Transformationsplans muss der Batteriehersteller ein Reduktionsziel gemäß des GHG-Protocols oder der ISO 14064-1 erarbeiten. Hierbei erfolgt die Einteilung der Emissionen in die drei sogenannten "Scopes", wobei klar zwischen Scope 1, Scope 2 und (falls berücksichtigt) Scope 3 unterschieden werden muss. Das Mindestziel ist eine THG-Reduktion von 40 Prozent gegenüber den Scope 1- und Scope 2-Emissionen des IST-Zustands in den ersten zehn Jahren nach Antragstellung. Auch wenn im IST-Zustand Scope 3-Emissionen berücksichtigt werden, sind für das 40 Prozent-Ziel nur die Scope 1- und Scope 2-Emissionen relevant. Es können aber auch zusätzliche Ziele (inkl. Scope 3) enthalten sein.
Darüber hinaus kann bei einem geförderten Transformationsplan der Zeitrahmen zur Umsetzung der aus dem Transformationsplan beantragten Vorhaben in den EEW-Förderlinien Förderwettbewerb bzw. Modul 4 von vier auf fünf Jahre verlängert werden.