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Sie können eine Skizze für Ihre geplanten Energie- und Ressourceneffizienzprojekte kontinuierlich beim Projektträger VDI/VDE-IT einreichen. Einen Antrag mit den geplanten Effizienzmaßnahmen können Sie nur im Zeitraum einer geöffneten Wettbewerbsrunde übermitteln.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist.
![]() © stock.adobe.com - fotomek | Die 18. Runde ist gestartet. Unternehmen können ihre Anträge, resultierend aus positiv bewerteten Skizzen, bis max. 23. April 2023 einreichen. Aber Achtung! Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde um 50 Prozent vor Bewerbungsschluss überzeichnet, kann eine Wettbewerbsrunde auch vorzeitig geschlossen werden. Schnell sein lohnt sich. Eine Skizze für eine Energie- und/oder Ressourceneffizienzmaßnahme können Sie kontinuierlich einreichen. |
Rund sechs Wochen nach den jeweiligen Wettbewerbsstichtagen werden die Antragsteller über das Ergebnis der Antragsprüfung (z.B. Zulassung zum Wettbewerb) informiert.
Ist ein Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich, so kann dieser in einer der kommenden Runde erneut eingereicht werden. Die Stichtagsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt.
Nr. | Wettbewerbsrunden | Budget |
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18 | 17.02.2023 - 23.04.2023 (23:59 Uhr) | 20.000.000 € |
17 | 01.12.2022 - 28.02.2023 (08:00 Uhr) | 15.000.000 € |
16 | 04.10.2022 - 04.11.2022 (09:00 Uhr) | 15.000.000 € |
15 | 04.08.2022 - 18.08.2022 (08:00 Uhr) | 15.000.000 € |
14 | 08.04.2022 - 19.05.2022 (10:00 Uhr) | 15.000.000 € |
13 | 17.02.2022 - 07.04.2022 (11:00 Uhr) | 15.000.000 € |
12 |
01.11.2021 - 16.02.2022 (12:30 Uhr) ab Novellierung der Richtlinie (01.11.2021) | 15.000.000 € |