Über das Modul 2 der EEW werden der Erwerb und die Installation folgender Wärmeerzeugungsanlagen gefördert:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonneneinstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme aus aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen
  • Geothermie-Anlagen, einschließlich Machbarkeitsstudien
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch direkte Nutzung von Biomasse, Sonneneinstrahlung oder Geothermie

Antragsberechtigt sind alle wirtschaftlich tätigen Organisationen egal welcher Rechtsform und Größe.

Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien finden Sie auf den verlinkten Webseiten von BAFA und KfW.