Für Anlagenkategorien, die besonders häufig Fördergegenstand waren, wurde mit der Basisförderung des Moduls 4 ein vereinfachtes Antrags- und Nachweisverfahren geschaffen. Gefördert werden Ersatzinvestitionen in:

  • Backöfen für Lebensmittel
  • Biogastechnologien
    • Fütterungen
    • Ultraschalldesintegratoren / Separatoren
    • Wärmedämmfolien
    • Zerkleinerer
  • Filtertürme zur dezentralen Luftreinigung
  • Flurförderfahrzeuge
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kantenleimmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Lackierkabinen
  • Laserschneidanlagen
  • Lötstationen (handgeführt)
  • Maschinen zur spanenden Bearbeitung
  • Pellet- und Brikettierpressen
  • Schweißgeräte (handgeführt)
  • Solarien
  • Spritzgießmaschinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der jährliche Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagentausches um mindestens 15 Prozent reduziert wird. Dies muss im Rahmen der Antragstellung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten bescheinigt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition. Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen 15 Prozent sowie für mittlere Unternehmen 10 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 4 – Basisförderung finden Sie auf den verlinkten Webseiten von BAFA und KfW.