Das Modul 6 der EEW kann von kleinen Unternehmen alternativ zu den Modulen 2 oder 4 genutzt werden. Gefördert wird der Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, die noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, gegen

  • elektrisch betriebene Anlagen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinst- und kleine Unternehmen nach EU-Definition. Die Höhe der Förderung beträgt 33 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen finden Sie auf der verlinkten Webseite von BAFA und KfW.