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Bundesförderung der Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

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Passende Förderangebote unter einem Dach

Um international wettbewerbsfähig zu bleiben, müssen Unternehmen investieren und ihre Energie- und Ressourcenverbräuche sowie Treibhausgasemissionen senken. Die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Unternehmen bei den notwendigen Investitionen mit attraktiven Zuschüssen und zinsverbilligten Krediten. Die Unternehmen können zwischen verschiedenen Fördermodulen und ‑mechanismen wählen. Die einzelnen Förderangebote können unabhängig voneinander in Anspruch genommen werden. Die gleiche Investition kann aber nur einmal gefördert werden. Verschaffen Sie sich einen Überblick und wählen Sie die für Ihr Unternehmen passende Förderung!

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Erste Orientierung zur Auswahl der passenden Förderung

  • Möchten Sie zunächst klein anfangen und einzelne Anlagenkomponenten gegen energieeffizientere Modelle austauschen? Dann informieren Sie sich über das Modul 1: Querschnittstechnologien.
  • Möchten Sie einen Teil Ihres Prozesswärmebedarfs aus erneuerbaren Energiequellen decken und sich ausschließlich den dafür benötigten Wärmeerzeuger fördern lassen? Dann informieren Sie sich über das Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien.
  • Wollen Sie Ihr Energiemanagement durch Digitalisierung und Automatisierung auf ein neues Level heben? Dann informieren Sie sich über das Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software.
  • Erwägen Sie den Austausch einer einzelnen Anlage aus den gelisteten Technologiebereichen? Die Liste können Sie über Modul 4 Basis: Mainstream-Technologien einsehen.
  • Ihnen schwebt noch eine andere oder größere Maßnahme vor, wie die Optimierung ganzer Prozesse oder eine Erweiterung Ihrer Produktion um energie- und ressourceneffiziente Anlagen? Dann informieren Sie sich über Modul 4 Premium und Förderwettbewerb.
  • Sie haben bereits einzelne Maßnahmen umgesetzt und Ideen für weitere Maßnahmen gesammelt, Ihnen fehlt aber noch ein gesamtheitliches Konzept für mehr Effizienz, Ressourcen- und Kosteneinsparungen bis hin zur Treibhausgasneutralität? Dann informieren Sie sich über das Modul 5: Transformationsplan.
  • Sind Sie ein kleines Unternehmen (EU-Definition unter 50 Mitarbeiter) und wollen von fossil betriebenen Anlagen auf elektrische Alternativen umsteigen? Dann informieren Sie sich über das Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen.
Hinweis für große Unternehmen: Unternehmen ohne KMU-Status können die Module 2, 3, 5 sowie Modul 4 Premium und den Förderwettbewerb nutzen.

Austausch von Querschnittstechnologien

Über das Modul 1 der EEW werden Ersatzinvestitionen in hocheffiziente Querschnittstechnologien gefördert wie:

  • elektrische Motoren und Antriebe
  • elektrisch angetriebene Pumpen
  • Ventilatoren
  • Drucklufterzeuger sowie deren übergeordneten Steuerung
  • Wärmeübertrager
  • Frequenzumrichter zur Nachrüstung von bereits vorhandenen Elektromotoren, Antrieben, Pumpen und Ventilatoren
  • Thermische Isolierungen beziehungsweise Wärmedämmungen

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition. Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen 25 Prozent sowie für mittlere Unternehmen 20 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 1 – Querschnittstechnologien finden Sie auf den verlinkten Webseiten von BAFA und KfW.

Erneuerbare-Energien-Anlagen zur Prozesswärmeerzeugung

Über das Modul 2 der EEW werden der Erwerb und die Installation folgender Wärmeerzeugungsanlagen gefördert:

  • Solarkollektoranlagen zur direkten Gewinnung von Wärme aus Sonneneinstrahlung
  • Wärmepumpen, die die nutzbar zu machende Wärme aus aerothermischen, geothermischen, hydrothermischen oder solaren Energiequellen entziehen
  • Geothermie-Anlagen, einschließlich Machbarkeitsstudien
  • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse
  • Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen durch direkte Nutzung von Biomasse, Sonneneinstrahlung oder Geothermie

Antragsberechtigt sind alle wirtschaftlich tätigen Organisationen egal welcher Rechtsform und Größe.

Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen bis zu 60 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 50 Prozent und für Unternehmen ohne KMU-Status bis zu 40 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 2 – Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien finden Sie auf den verlinkten Webseiten von BAFA und KfW.

Mess-, Steuer-, Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software

Nur wer weiß, wann und wieviel Energie verbraucht wird, kann bisher unerschlossene Einsparpotenziale identifizieren und gezielt Maßnahmen ergreifen. Unternehmen, die in Soft- und Hardwarelösungen im Kontext eines Energie- oder Umweltmanagementsystems investieren möchten, werden über das Modul 3 der EEW finanziell unterstützt. Dazu gehören Investitionen in:

  • Energiemanagement-Software
  • Sensoren und Analog-Digital-Wandler
  • Aktoren zur effizienten Steuerung/Regelung von Energieströmen
  • Datenloggern sowie Gateways zur Übertragung von Sensordaten zur Softwarelösung

Antragsberechtigt sind alle wirtschaftlich tätigen Organisationen egal welcher Rechtsform und Größe. Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen 45 Prozent, für mittlere Unternehmen 35 Prozent und für Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 3 – MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software finden Sie auf den verlinkten Webseiten von BAFA und KfW.

Austausch von „Mainstream“-Technologien

Für Anlagenkategorien, die besonders häufig Fördergegenstand waren, wurde mit der Basisförderung des Moduls 4 ein vereinfachtes Antrags- und Nachweisverfahren geschaffen. Gefördert werden Ersatzinvestitionen in:

  • Backöfen für Lebensmittel
  • Biogastechnologien
    • Fütterungen
    • Ultraschalldesintegratoren / Separatoren
    • Wärmedämmfolien
    • Zerkleinerer
  • Filtertürme zur dezentralen Luftreinigung
  • Flurförderfahrzeuge
  • Geschirrspülmaschinen
  • Kantenleimmaschinen
  • Kinoprojektoren
  • Kühlmöbel für Lebensmittel
  • Lackierkabinen
  • Laserschneidanlagen
  • Lötstationen (handgeführt)
  • Maschinen zur spanenden Bearbeitung
  • Pellet- und Brikettierpressen
  • Schweißgeräte (handgeführt)
  • Solarien
  • Spritzgießmaschinen
  • Wasserstrahlschneidanlagen

Voraussetzung für die Förderung ist, dass der jährliche Bedarf an Endenergie in Folge des Anlagentausches um mindestens 15 Prozent reduziert wird. Dies muss im Rahmen der Antragstellung durch einen gelisteten Energieeffizienz-Experten bescheinigt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nach EU-Definition. Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen 15 Prozent sowie für mittlere Unternehmen 10 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 4 – Basisförderung finden Sie auf den verlinkten Webseiten von BAFA und KfW.

Systemische Maßnahmen zur Verringerung der betrieblichen Treibhausgasemissionen

Mit dem Modul 4 – Premiumförderung und dem Förderwettbewerb hält die EEW zwei technologieoffene Förderangebote bereit. Die Förderinhalte sind im Wesentlichen dieselben: Im Gegensatz zu den zuvor beschriebenen Förderelementen der EEW sind das Modul 4 – Premiumförderung und der Förderwettbewerb nicht auf bestimmte Technologie-, Anlagen- oder Maßnahmenkategorien beschränkt. Förderfähig sind grundsätzlich

  • alle Investitionsvorhaben, die zu geringeren betrieblichen Energie- und Ressourcenverbräuchen und Treibhausgasemissionen führen

Die Einsparungen müssen im Vorfeld der Antragstellung ermittelt und anhand eines Einsparkonzeptes nachgewiesen werden.

Antragsberechtigt sind alle wirtschaftlich tätigen Organisationen egal welcher Rechtsform und Größe. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 20 Millionen Euro.

Der wesentliche Unterschied liegt im Fördermechanismus und der Höhe der Förderung.

Im Modul 4 Premium gibt es feste Förderquoten: Kleine Unternehmen erhalten auf die Mehrkosten gegenüber der Referenztechnik 45 Prozent, mittlere Unternehmen 35 Prozent und Unternehmen ohne KMU-Status 25 Prozent. Für ausgewählte Maßnahmen in den Bereichen Abwärme, Elektrifizierung und Wasserstoff gibt es einen Aufschlag von 10 Prozentpunkten.

Über den Förderwettbewerb können Unternehmen aller Größen bis zu 60 Prozent der Gesamtkosten erhalten. Sie müssen sich dafür dem Wettbewerb mit anderen Unternehmen stellen. In einer Wettbewerbsrunde gewinnen bis zu 85 Prozent der Vorhaben, welche die besten Fördereffizienzen (beantragte Förderung pro eingesparter Tonne CO₂) aufweisen. Die beantragte Förderung kann frei gewählt werden. Damit haben Sie die Erfolgschancen selbst in der Hand.

Die Beantragung des Förderwettbewerbs erfolgt ausschließlich als Zuschuss bei der VDI/VDE-IT.

Die Modul 4 Premiumförderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden.

Weitere Informationen zu den technologieoffenen Förderangeboten der EEW finden Sie auf den verlinkten Webseiten von BAFA und KfW sowie dem Förderwettbewerb.

Erstellung eines Transformationsplans

Nur wenn Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufbauen und die langfristigen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, lassen sich Fehlinvestitionen vermeiden und Klimaziele wirtschaftlich erreichen. Über das Modul 5 der EEW werden Kosten für externe Expertise und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans gefördert. Förderfähig sind beispielsweise externe Aufwände für:

  • Erfassung von Energie- und Materialströmen, einschließlich temporärer Messungen
  • Erstellung von standortbezogenen Treibhausgasbilanzen
  • Identifizierung, Quantifizierung und Machbarkeitsbewertungen von Maßnahmen zur Verringerung der Energie- und Materialverbräuche sowie Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen
  • Erarbeitung konkreter Maßnahmenfahrpläne, einschließlich Szenarien und Simulationen
  • Erarbeitung von Maßnahmen zur Verankerung der Klimaziele im Unternehmen

Antragsberechtigt sind alle wirtschaftlich tätigen Organisationen egal welcher Rechtsform und Größe. Die Höhe der Förderung beträgt für kleine Unternehmen 60 Prozent, für mittlere Unternehmen 50 Prozent und für Unternehmen ohne KMU-Status 40 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Transformationsplan beträgt 60.000 Euro. Für Unternehmen beziehungsweise Unternehmensstandorte, die an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.

Die Förderung kann ausschließlich als Zuschuss bei der VDI/VDE-IT beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 5 finden Sie unter Transformationsplan.

Elektrifizierung von fossil betriebenen Anlagen in Kleinunternehmen

Das Modul 6 der EEW kann von kleinen Unternehmen alternativ zu den Modulen 2 oder 4 genutzt werden. Gefördert wird der Austausch oder die Umrüstung von Anlagen, die noch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, gegen

  • elektrisch betriebene Anlagen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Kleinst- und kleine Unternehmen nach EU-Definition. Die Höhe der Förderung beträgt 33 Prozent der Gesamtkosten. Die maximal mögliche Förderung pro Vorhaben beträgt 200.000 Euro.

Die Förderung kann entweder als Zuschuss beim BAFA oder als zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss bei der KfW beziehungsweise Ihrer Hausbank beantragt werden. Weitere Informationen zum Modul 6 – Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen finden Sie auf der verlinkten Webseite von BAFA und KfW.

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