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Transformationskonzepte Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

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Was, wer und wie wird bei einem Transformationskonzept gefördert?

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Transformationskonzept

Ziel der Förderung von Transformationskonzepten ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie und damit der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Dazu wird die Erstellung eines Transformationskonzeptes im Rahmen der Richtlinie für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit seit Ende 2021 gefördert. Seit dem 8. Mai 2023 gilt die novellierte Richtlinie.

Anträge für Transformationskonzepte sind beim Projektträger VDI/VDE-IT einzureichen.

Was wird gefördert?

Ein Transformationskonzept ist die Darstellung der längerfristigen Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens oder eines Unternehmensstandortes. Dies umfasst sowohl die qualitative und quantitative Beschreibung der Ausgangssituation (Zustand im Basisjahr) in Bezug auf ein CO2-Minderungsziel, als auch möglicher Maßnahmen mit denen das CO2-Ziel erreicht werden soll.

Hierbei müssen zwingende Anforderungen an das Transformationskonzept erfüllt sein:

  • eine Darstellung des IST-Zustands der Treibhausgas(THG)-Emissionen bzw. -Bilanz innerhalb der gewählten Bilanzgrenzen eines Standorts oder mehrerer Standorte des antragstellenden Unternehmens in Deutschland,
  • eine Formulierung eines THG-Neutralitätsziels, spätestens ab dem Jahr 2045,
  • ein längerfristiges (mindestens zehn Jahre nach Antragstellung) und konkretes THG-Ziel (SOLL-Zustand) für den oder die betrachteten Standort(e) der IST-Analyse,
  • ein Maßnahmenplan für die Zielerreichung beziehungsweise die Transformation von IST- zu SOLL-Zustand,
  • Einsparkonzept(e) für mindestens ein investives Vorhaben nach Nummer 5.4 der Richtlinie „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit oder nach der Richtlinie „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb, das einen bedeutenden Anteil zur Erreichung des CO2-Ziels beiträgt.

Wenn die Maßnahme(n) Teil eines Transformationskonzepts gemäß den genannten Richtlinien ist (sind), kann eine Verlängerung des Zeitraums, innerhalb dessen die Maßnahmen betriebsbereit umgesetzt werden soll(en), auf bis zu fünf Jahre beantragt werden. Als Nachweis muss im Transformationskonzept eine ausreichende Begründung für die erforderliche Fristverlängerung aufgeführt sein.

Förderfähige optionale Bestandteile eines Transformationskonzepts:

  • Beschreibung der Chancen und Risiken der Handlungsoptionen: Problemstellungen identifizieren, die aus heutiger Sicht noch nicht lösbar sind,
  • Bewertung der Chancen und Risiken mithilfe von Szenarien und weiteren Tools,
  • ggf. Gegenüberstellung alternativer Handlungsoptionen samt Risiken, Priorisierung einer Handlungsoption und
  • Prüfung der Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotentialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs
  • Untersuchungen, ob Maßnahmen im Rahmen der „Bundesförderung von klimaneutralen Produktionsverfahren in der Industrie durch Klimaschutzverträge“ umgesetzt werden können.

Die Laufzeit zur Erstellung des Transformationskonzeptes beträgt in der Regel bis zu 12 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheides. Nach erfolgter Bewilligung ist nur in begründeten Ausnahmefällen eine kostenneutrale Laufzeitverlängerung möglich.

Weitere Einzelheiten zur Erstellung eines Transformationskonzepts stehen im
Informationsblatt "Transformationskonzepte" zur Verfügung.

Was Sie für eine Antragstellung beachten müssen und weitere wichtige Hinweise finden Sie unter der Rubrik Beantragung.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland sind:

  • private Unternehmen
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird
  • Contractoren, die in dieser Richtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen

Für die Erstellung eines Transformationskonzepts müssen folgende Anforderungen erfüllt werden:

  • Transformationskonzepte können generell vom Antragstellenden selbst erstellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass Eigenleistungen sowie die Kosten für Auftragnehmer, die „Partnerunternehmen“ oder „verbundene Unternehmen“ im Sinne der EU-Verordnung VO (EU) Nr.651/2014 Anhang 1 Artikel 3 Absatz 2 und 3 sind, jedoch nicht als Bestandteil der förderfähigen Kosten anerkannt werden. Für die Erstellung von Einsparkonzepten für das EEW-Förderprogramm in Modul 4 oder im Förderwettbewerb gelten die dort beschriebenen Vorgaben.

  • Der Antragstellende kann externe Berater einbinden wie z. B. Unternehmen zur Erstellung der CO2-Bilanz, Unternehmen zur Zertifizierung der CO2-Bilanz, Beratungsunternehmen für die jeweiligen Maßnahmen, Unternehmen zur Risikoberatung und zur Analyse von Szenarien, Finanzierungsberatung, Rechtsberatung sowie weitere im Zusammenhang mit der Erstellung des Transformationskonzeptes notwendige Dienstleistungen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Erstellung eines Transformationskonzeptes wird auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“ gefördert.

Die Förderquote beträgt 40 Prozent der beihilfefähigen Kosten für große bzw. 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen.

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.

Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 80.000 Euro.
Hier finden Sie Informationen zur IEEKN.

Es können kontinuierlich Anträge für Transformationskonzepte beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

Für die Antragsprüfung durch den Projektträger ist eine Zeit von ca. 6 Wochen nach Antragseingang zu berücksichtigen. Das Projekt darf erst nach Bewilligung und Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung. Vor der Bewilligung angefallene Kosten können nicht abgerechnet werden.
Bei Transformationskonzepten sind nur Kosten förderfähig, die nach Übermittlung des Bewilligungsbescheides während der geplanten Laufzeit anfallen. Als Vorhabenbeginn gilt hier ebenfalls der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages.

Was Sie für eine Antragstellung beachten müssen und weitere wichtige Hinweise finden Sie unter der Rubrik Beantragung.

Sie haben noch offene Fragen? Die FAQ zu den Transformationskonzepten geben Ihnen erste Antworten auf Ihre Fragen.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zu den Transformationskonzepten, zur Erstellung und Antragstellung, dann treten Sie mit uns in Kontakt!

Hinweis auf Webinare

Informieren Sie sich jetzt in unseren Webinaren über das EEW, den Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz, die Transformationskonzepte und zur Antragstellung! Im Rahmen der Webinare erhalten Sie kompakt alle Informationen. Stellen Sie Ihre Fragen online direkt an den Projektträger. Die Termine der Webinare und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

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