Eine Hand hält eine Glaskugel auf der die Welt zu sehen ist.

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Am 1. Mai 2023 treten die novellierten Richtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) u. a. mit einigen Neuerungen beim Förderwettbewerb und beim Modul 5 „Transformationskonzepte“ in Kraft. Gleichzeitig ist der 1. Mai auch der Start für die nächste Runde beim Förderwettbewerb.

Der neue Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz auf einen Blick:

Mit dem Start der Novelle beginnt die erste Runde im neuen Förderwettbewerb mit noch mehr Spielraum für eine Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen. Adressiert werden wie bisher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen und Landesunternehmen mit privater Rechtsform, Contractoren sowie Freiberufler. Was bleibt und wird neu?

Bleibt bestehen:

  • technologie- und branchenoffene Förderung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse sowie Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz mit einer energie-bzw. ressourcenkostenbezogenen Amortisationszeit von mehr als vier Jahren
  • Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten;
  • Förderquote bis zu 60 Prozent frei wählbar, um die Fördereffizienz zu verbessern und damit die Chancen im Wettbewerb zu erhöhen
  • Fördereffizienz als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung (je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr)
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze (kontinuierlich) und nach positiver Skizzenbewertung mit anschließendem Online-Einsparkonzept (Vollantrag)
  • Regelung der Wettbewerbsrunde: bei Überschreitung des Rundenbudgets kann eine vorzeitige Rundenschließung erfolgen

Neu ab 1. Mai:

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Mio. Euro
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr
  • Fixer Rundenzeitplan: alle 2 Monate gibt es eine neue Runde
  • Neue Regelung bei den Wettbewerbsrunden: Budgetkürzung bei Nichausschöpfung des Rundenbudgets möglich, um Wettbewerb sicherzustellen
  • Deutliche Erhöhung der Erfolgschancen: bis zu 80 Prozent der zum Wettbewerb zugelassenen Anträge sollen bei ausreichendem Rundenbudget in die Förderung kommen
  • Skizzen können kontinuierlich über das Jahr, auch außerhalb der Wettbewerbsrunden beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden. Reichen Sie Ihre Skizzen bereits jetzt ein, um nach positiver Skizzenbewertung Ihren Antrag gleich in den offenen Wettbewerbsrunden zu stellen. Informieren Sie sich unter der Rubrik Wettbewerbsrunden über die kommenden Rundenzeiträume.

Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), welche mit der Veröffentlichung der novellierten Richtlinie am 1. Mai 2023 ihre Gültigkeit erlangen:

Detaillierte Informationen stehen Ihnen ab jetzt in der novellierten Richtlinie zur Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb (gültig ab 1. Mai 2023) zur Verfügung.

Neuerungen im Modul 5 "Transformationskonzepte"

Seit Programmstart am 1. November 2021 ist die Nachfrage zum Fördermodul 5 „Transformationskonzepte“ sehr hoch und deckt somit erfolgreich den Bedarf der Unternehmen, die eine längerfristige Dekarbonisierungsstrategie planen bzw. erstellen.

Neu ab 1. Mai:

Neue Förderkonditionen (ohne IEEKN-Bonus):

  • Förderquote: 40 Prozent für große, 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen
  • maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.

Einführung eines Bonus für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus);
Förderkonditionen mit IEEKN-Bonus:

  • Förderquote: 50 Prozent für große, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen
  • maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro

Aber: Gewährung nur mit Nachweis aktiver Teilnahme an der IEEKN!

Je nach Netzwerkphase des IEEKN bei Antragstellung ist eines der Dokumente als Nachweis einzureichen:

  • Phase 1, Registrierung: Teilnahmebescheinigung der IEEKN-Geschäftsstelle
  • Phase 2, Zielfestlegung: Ministerurkunde nach Netzwerkzielmeldung
  • Phase 3, Maßnahmenumsetzung: Selbsterklärung zur aktiven Teilnahme an Netzwerktreffen und Erfahrungsaustausch
  • Phase 4, Maßnahmenauswertung: Teilnahmebescheinigung des Monitoring-Instituts

Informieren Sie sich über die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN).

Informationsblatt der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), welches mit der Veröffentlichung der novellierten Richtlinie ab 1. Mai 2023 seine Gültigkeit erlangt:

Detaillierte Informationen stehen Ihnen ab jetzt in der novellierten Richtlinie zur Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kerdit (gültig ab 1. Mai 2023) zur Verfügung.

Thematisch und individuell informieren

Ab Mai 2023 informieren wir Sie auch weiterhin mit unserem themenspezifischen Webinar-Angebot zu den Neuerungen im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und der Transformationskonzepte. In den ca. einstündigen Webinaren werden Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an. Alternativ informieren wir Sie in unserer Beratungs-Hotline oder Sie senden uns Ihre Anfrage per E-Mail.