Stufe 1 – Skizzenphase
- Einreichung einer aussagekräftigen und formgebundenen Skizze mit
- kurzer Darstellung des Antragstellers und geplanten Vorhabens.
Die Skizzenphase dient dazu, vorab zu prüfen, ob ein Antragstellender generell antragsberechtigt und ob ein geplantes Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Förderinteressierten werden mit der Skizzenbewertung auch Hinweise zur weiteren Antragserarbeitung gegeben. Auf Basis einer Skizzenbewertung kann jedoch noch kein Erfolg im Förderwettbewerb abgeleitet und somit keine Förderentscheidung getroffen werden.
Download der Skizzen-Vorlage (nur für den Förderwettbewerb)
Hinweis: Die ausgefüllte Skizze ist per E-Mail an weneff-assistenz@vdivde-it.de zu übermitteln.
Hier finden Sie die Information zur Antragstellung von Transformationskonzepten.
Nach erfolgter Skizzenbewertung durch den Projektträger und Übermittlung der Ersteinschätzung an den Skizzeneinreicher kann ein Antrag eingereicht werden.
Eine Skizzenbewertung durch den Projektträger erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche nach Einreichung. Diese Zeitspanne ist bei der weiteren Antragsausarbeitung und einer geplanten Antragseinreichung in einer bestimmten Wettbewerbsrunde zu berücksichtigen.
Stufe 2 – Antragstellung
Die Antragstellung, erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen über das elektronische Formularsystem „easy-Online“. Der Projektträger wird den Antragstellenden, die mit Ihrer Skizze überzeugen konnten, die entsprechenden Hinweise und den Link zu easy-Online senden. Der Antrag nebst Anlagen muss elektronisch über „easy-Online“ eingereicht werden.
Hinweis zum Zeitpunkt der Antragstellung und Vorhabenbeginn: Förderfähig sind nur Maßnahmen, mit denen zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages, einschließlich eines Contractingvertrages. Planungs- und Beratungsleistungen (z. B. die Erstellung eines Einsparkonzeptes) dürfen vor der Antragstellung erbracht werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Projektträger maßgeblich.