Telefonierender Mann vor einem Laptop in einer Werkshalle

© stock.adobe.com - industrieblick

Um zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz zugelassen zu werden, muss Ihr Projekt folgende Kriterien erfüllen:

Energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit

Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist die energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit Ihres Vorhabens. Diese muss ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen. Die Berechnung der Amortisationszeit erfolgt auf Basis der förderfähigen Kosten bezogen auf die eingesparte Energie bzw. die eingesparten Ressourcen:

  • Für die Energiekosten wird das Produkt aus Endenergieeinsparung pro Energieträger (in Megawattstunden pro Jahr) und Energiepreis (in Euro pro Megawattstunde) gebildet.
  • Für die Ressourcenkosten wird das Produkt aus Ressourceneinsparung pro Ressource (in Maßeinheit pro Jahr) und Ressourcenpreis (in Euro pro Maßeinheit) gebildet.

Die Amortisationszeit ist der Quotient aus den Gesamtkosten (in Euro) der förderfähigen Investition und der Summe aus den beiden gebildeten Produkten jeweils für Energie und Ressourcen (in Euro pro Jahr).

Ein Vorhaben kann auch aus mehreren voneinander unabhängigen Maßnahmen bestehen, welche keinerlei Wechselwirkungen miteinander aufweisen. Zu beachten ist hierbei, dass jede einzelne Maßnahme eine Amortisationszeit von mindestens vier Jahren (ohne Förderung) aufweisen muss.

Nutzungsdauer

Jede geförderte und in Betrieb genommene Anlage bzw. Technologie ist über die beim Förderwettbewerb angerechnete Nutzungsdauer (mindestens drei Jahre) zweckbestimmt weiter zu betreiben.

Projektlaufzeit

Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre.
Hinweis: Wird eine investive Maßnahme im Rahmen von einem Transformationskonzept beantragt und bewilligt, kann die Laufzeit auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Das Projekt ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.

Wettbewerbskriterium: Fördereffizienz

Zentrales Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte CO22-Einsparung pro Jahr.

Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe (Skizzenphase) ist eine formgebundene und aussagefähige Skizze beim Projektträger einzureichen. Die Skizzenphase dient dazu, vorab zu prüfen, ob ein Antragsteller generell antragsberechtigt und ob ein geplantes Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Auf Basis einer Skizzenbewertung kann jedoch noch kein Erfolg im Förderwettbewerb abgeleitet und somit keine Förderentscheidung getroffen werden. Die Skizzenbewertung stellt einen bloßen Hinweis dar und ist rechtlich nicht verbindlich.
Nach erfolgter Skizzenbewertung durch den Projektträger und Übermittlung der Ersteinschätzung an den Skizzeneinreicher kann in der zweiten Stufe (Antragstellung) ein Antrag über die elektronische Plattform easy-Online eingereicht werden. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter der Rubrik „Antragstellung“.

Die Förderkonditionen sind:

Förderquote

Es gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten (Investitionsmehrkosten, Nebenkosten und Kosten für die Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts). Damit wird eine maximale Obergrenze der Förderquote festgelegt; jeder Antragsteller kann de facto bis zu dieser Obergrenze selbst entscheiden, welche Förderquote er – unter wettbewerblichen Gesichtspunkten – für sein Effizienzprojekt beantragt.

Fördersumme

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die maximale Fördersumme beträgt zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

Grundsätzlich sind Subventionen nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten, da sie wettbewerbsverzerrend wirken können. Das der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb" zugrunde liegende Förderkonzept wurde jedoch allgemein und nicht selektiv ausgestaltet. Zuwendungen aus dieser Bundesförderung sind deshalb nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.

Die vollständigen Fakten zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz sind in der ab 1. November 2021 gültigen Richtlinie zur "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb einsehbar.

Sie sind als Unternehmerin oder Unternehmer anderen im Wettbewerb gern einen Schritt voraus? Sie haben Ideen, wie Sie den Energie- bzw. Ressourcenverbrauch in Ihrem Betrieb senken können? Dann nutzen Sie die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb", um die Wirtschaftlichkeit einer Effizienzmaßnahme mit einer Förderquote bis zu 60 Prozent erheblich zu steigern.

Mit dem "Fördereffizienz-Rechner" können Sie vorab schnell und einfach prüfen, ob Sie mit Ihrer/n Maßnahme/n im Wettbewerb gefördert werden können und welche Fördereffizienz sie aufweist/en.

Inspirationen für förderfähige Projekte finden Sie unter Projektideen.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz, zu Ihrer Maßnahme oder zu Ihrem Antrag haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt!

Hinweis auf Webinare und Info-Mailing

Informieren Sie sich jetzt in unseren Webinaren zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und zur Antragstellung! Sie erhalten kompakt alle Informationen. Stellen Sie Ihre Fragen online direkt an den Projektträger. Die Termine der Webinare und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Möchten Sie in Zukunft aktuelle Informationen zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz erhalten? Wir informieren Sie anlassbezogen mit Info-Mailings rund um den Wettbewerb, z. B. über die aktuelle Wettbewerbsrunde, geförderte Projekte und Webinar-Termine sowie über weitere Veranstaltungen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz aufnehmen sollen. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung per kurzer E-Mail an weneff-assistenz@vdivde-it.de. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit per Mail bei der genannten E-Mail-Adresse wieder abmelden.