Energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit
Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist die energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit Ihres Vorhabens. Diese muss ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen. Die Berechnung der Amortisationszeit erfolgt auf Basis der Kosten des förderfähigen Investitionsvorhabens bezogen auf die eingesparte Energie bzw. eingesparten Ressourcen:
- Für die Energiekosten wird das Produkt aus Endenergieeinsparung pro Energieträger (in Megawattstunden pro Jahr) und Energiepreis (in Euro pro Megawattstunde) gebildet.
- Für die Ressourcenkosten wird das Produkt aus Ressourceneinsparung pro Ressource (in Maßeinheit pro Jahr) und Ressourcenpreis (in Euro pro Maßeinheit) gebildet.
Hinweis: Sofern eine Maßnahme dazu führt, dass zusätzliche Einnahmen erzielt werden, sind diese bei der Amortisationszeitberechnung zu berücksichtigen.
Ein Vorhaben kann auch aus mehreren voneinander unabhängigen Maßnahmen bestehen, welche keinerlei Wechselwirkungen miteinander aufweisen. Zu beachten ist hierbei, dass jede einzelne Maßnahme eine Amortisationszeit von mindestens vier Jahren (ohne Förderung) aufweisen muss.
Nutzungspflicht
Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme (erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Technologie) mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).
Projektlaufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre.
Hinweis: Wird eine investive Maßnahme im Rahmen von einem Transformationskonzept beantragt und bewilligt, kann die Laufzeit auf bis zu fünf Jahre in begründeten Ausnahmefällen verlängert werden.
Das Projekt ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.
Wettbewerbskriterium: Fördereffizienz
Zentrales Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe (Skizzenphase) ist eine formgebundene und aussagefähige Skizze beim Projektträger einzureichen. Skizzen können auch außerhalb von Wettbewerbsrunden und somit kontinuierlich über das Jahr eingereicht werden. Die Skizzenphase dient dazu, vorab zu prüfen, ob ein Antragsteller generell antragsberechtigt und ob ein geplantes Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Auf Basis einer Skizzenbewertung kann jedoch noch kein Erfolg im Förderwettbewerb abgeleitet und somit keine Förderentscheidung getroffen werden. Die Skizzenbewertung stellt einen bloßen Hinweis dar und ist rechtlich nicht verbindlich.
Nach erfolgter Skizzenbewertung durch den Projektträger und Übermittlung der Ersteinschätzung an den Skizzeneinreicher kann in der zweiten Stufe (Antragstellung) ein Antrag über die elektronische Plattform easy-Online nur in einer aktuell laufenden Wettbewerbsrunde eingereicht werden. Mit dem Antrag ist die Einreichung eines ausgefüllten Einsparkonzepts zwingend erforderlich. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter der Rubrik „Antragstellung“.