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Um zum Förderwettbewerb Energieeffizienz zugelassen zu werden, muss Ihr Projekt folgende Kriterien erfüllen:
Energiekostenbezogene Amortisationszeit
Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Förderwettbewerb Energieeffizienz ist die energiekostenbezogene Amortisationszeit Ihres Vorhabens. Diese muss ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen. Die Amortisationszeit berechnet sich, indem die förderfähigen Kosten (in Euro) durch die Summe des Produkts aus Endenergieeinsparung pro Energieträger (in Kilowattstunden pro Jahr) und Energiepreis pro Energieträger (in Euro pro Kilowattstunden) geteilt werden.
Nutzungsdauer
Jede geförderte und in Betrieb genommene Anlage bzw. Technologie ist über die beim Wettbewerb Energieeffizienz angerechnete Nutzungsdauer (mindestens drei Jahre) zweckbestimmt weiter zu betreiben.
Projektlaufzeit
Die Laufzeit der Projekte beträgt maximal drei Jahre.
Das Projekt ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.
Wettbewerbskriterium: Fördereffizienz
Zentrales Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr.
Die Förderkonditionen sind:
Förderquote
Es gilt eine maximale Förderquote von 50 Prozent der effizienzbezogenen Kosten (Investitionsmehrkosten, Nebenkosten und Kosten für die Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts). Damit wird eine maximale Obergrenze der Förderquote festgelegt; jeder Antragsteller kann de facto bis zu dieser Obergrenze selbst entscheiden, welche Förderquote er – unter wettbewerblichen Gesichtspunkten – für sein Effizienzprojekt beantragt.
Fördersumme
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die maximale Fördersumme beträgt fünf Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Grundsätzlich sind Subventionen nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten, da sie wettbewerbsverzerrend wirken können. Das der "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb" zugrunde liegende Förderkonzept wurde jedoch allgemein und nicht selektiv ausgestaltet. Zuwendungen aus der "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb" sind deshalb nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.
Die vollständigen Fakten zum Förderwettbewerb Energieeffizienz sind in der Förderrichtlinie (PDF, 498 KB) (gültig seit 1. April 2019) einsehbar.
Sie sind als Unternehmer anderen im Wettbewerb gern einen Schritt voraus? Sie haben Ideen, wie Sie den Energieverbrauch in Ihrem Betrieb senken können? Dann nutzen Sie die "Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb", um die Wirtschaftlichkeit einer Energieeffizienzmaßnahme mit einer Förderquote bis zu 50 Prozent erheblich zu steigern.
Prüfen Sie mit dem Fördereffizienz-Rechner (XLSX, 40 KB), ob Sie mit Ihrer/n Maßnahme/n im Wettbewerb gefördert werden können und welche Fördereffizienz sie aufweist/en.
Inspirationen für förderfähige Projekte finden Sie unter Projektideen.
Kontakt
Wenn Sie Fragen zum Förderwettbewerb Energieeffizienz, zu Ihrer Maßnahme oder zu Ihrem Antrag haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt!
Alle Informationen rund um den Förderwettbewerb Energieeffizienz können Sie kompakt zusammengefasst auf einen Blick nachlesen.