Energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit
Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist die energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit Ihres Vorhabens. Diese muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung mehr als vier Jahre betragen. Die Berechnung der Amortisationszeit erfolgt auf Basis der Kosten des förderfähigen Investitionsvorhabens bezogen auf die eingesparte Energie bzw. die eingesparten Ressourcen:
- Für die Energiekosten wird das Produkt aus Endenergieeinsparung pro Energieträger (in Megawattstunden pro Jahr) und Energiepreis (in Euro pro Megawattstunde) gebildet.
- Für die Ressourcenkosten wird das Produkt aus Ressourceneinsparung pro Ressource (in Maßeinheit pro Jahr) und Ressourcenpreis (in Euro pro Maßeinheit) gebildet.
Hinweis: Sofern eine Maßnahme dazu führt, dass zusätzliche Einnahmen erzielt werden, sind diese bei der Amortisationszeitberechnung zu berücksichtigen.
Ein Vorhaben kann auch aus mehreren voneinander unabhängigen Maßnahmen bestehen, welche keinerlei Wechselwirkungen miteinander aufweisen. Zu beachten ist hierbei, dass dann jede einzelne Maßnahme eine Amortisationszeit von mehr als vier Jahren (ohne Förderung) aufweisen muss.
Nutzungspflicht
Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme (erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Technologie) mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).
Bewilligungszeitraum
Der Bewilligungszeitraum der Projekte beträgt maximal vier Jahre. Die beantragten Maßnahmen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes vollständig umgesetzt werden.
Hinweis: Wird eine investive Maßnahme im Rahmen von Modul 5 des EEW „Transformationsplan“ (vormals „Transformationskonzept“) beantragt und bewilligt, kann die Laufzeit in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages, einschließlich eines Contracting- oder Bürgschaftsvertrags. Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung und Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung. Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung gilt auch dann als förderschädlich, wenn die Parteien die Vereinbarung mit einem Rücktrittsrecht und/oder mit einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung gestellt haben.
Ausschließlich Planungs- und Beratungsleistungen sowie die Erstellung des Einsparkonzeptes dürfen vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden und führen für sich genommen nicht zu einem förderschädlichen Vorhabenbeginn. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Projektträger maßgeblich.
Das Projekt ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.
Wettbewerbskriterium: Fördereffizienz
Zentrales Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte THG-Einsparung pro Jahr.
Zweistufiges Antragsverfahren
Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe (Skizzenphase) ist eine formgebundene und aussagkräftige Skizze beim Projektträger einzureichen. Skizzen können unabhängig von den laufenden Wettbewerbsrunden und somit kontinuierlich über das Jahr eingereicht werden. Die Skizzenphase dient dazu, vorab zu prüfen, ob ein Antragsteller generell antragsberechtigt und ob ein geplantes Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Auf Basis einer Skizzenbewertung kann jedoch noch kein Erfolg im Förderwettbewerb abgeleitet und somit keine Förderentscheidung getroffen werden. Die Skizzenbewertung stellt einen bloßen Hinweis dar und ist rechtlich nicht verbindlich. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Skizzenvorlage und senden Sie Ihre Skizze als PDF-Datei an weneff-assistenz@vdivde-it.de.
Nach positiver Skizzenbewertung durch den Projektträger und Übermittlung der Ersteinschätzung an den Skizzeneinreicher kann in der zweiten Stufe (Antragstellung) ein Antrag über die elektronische Plattform easy-Online nur in einer aktuell laufenden Wettbewerbsrunde eingereicht werden. Mit dem Antrag ist auch die Einreichung eines ausgefüllten Einsparkonzepts zwingend erforderlich. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter der Rubrik „Antragstellung“.