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Mann mit Helm unter dem Arm ist transparent in einer Fotomontage vor einer Industriekulisse abgebildet

© stock.adobe.com - TawanSaklay

Wettbewerbskriterien und Förderkonditionen

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Um zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz zugelassen zu werden, muss Ihr Projekt auch die folgenden Kriterien kumulativ erfüllen:

Energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit

Eine wichtige Grundvoraussetzung für eine Teilnahme am Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz ist die energie- bzw. ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit Ihres Vorhabens. Diese muss ohne Inanspruchnahme einer Förderung mehr als vier Jahre betragen. Die Berechnung der Amortisationszeit erfolgt auf Basis der Kosten des förderfähigen Investitionsvorhabens bezogen auf die eingesparte Energie bzw. die eingesparten Ressourcen:

  • Für die Energiekosten wird das Produkt aus Endenergieeinsparung pro Energieträger (in Megawattstunden pro Jahr) und Energiepreis (in Euro pro Megawattstunde) gebildet.
  • Für die Ressourcenkosten wird das Produkt aus Ressourceneinsparung pro Ressource (in Maßeinheit pro Jahr) und Ressourcenpreis (in Euro pro Maßeinheit) gebildet.

Hinweis: Sofern eine Maßnahme dazu führt, dass zusätzliche Einnahmen erzielt werden, sind diese bei der Amortisationszeitberechnung zu berücksichtigen.

Ein Vorhaben kann auch aus mehreren voneinander unabhängigen Maßnahmen bestehen, welche keinerlei Wechselwirkungen miteinander aufweisen. Zu beachten ist hierbei, dass dann jede einzelne Maßnahme eine Amortisationszeit von mehr als vier Jahren (ohne Förderung) aufweisen muss.

Nutzungspflicht

Die geförderten Investitionen sind nach der Inbetriebnahme (erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Technologie) mindestens drei Jahre zweckentsprechend zu betreiben (Nutzungspflicht).

Bewilligungszeitraum

Der Bewilligungszeitraum der Projekte beträgt maximal vier Jahre. Die beantragten Maßnahmen müssen innerhalb des Bewilligungszeitraumes vollständig umgesetzt werden.
Hinweis: Wird eine investive Maßnahme im Rahmen von Modul 5 des EEWTransformationsplan“ (vormals „Transformationskonzept“) beantragt und bewilligt, kann die Laufzeit in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu fünf Jahre verlängert werden.

Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages, einschließlich eines Contracting- oder Bürgschaftsvertrags. Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung und Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung. Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung gilt auch dann als förderschädlich, wenn die Parteien die Vereinbarung mit einem Rücktrittsrecht und/oder mit einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung gestellt haben.

Ausschließlich Planungs- und Beratungsleistungen sowie die Erstellung des Einsparkonzeptes dürfen vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden und führen für sich genommen nicht zu einem förderschädlichen Vorhabenbeginn. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Projektträger maßgeblich.

Das Projekt ist auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland umzusetzen.

Wettbewerbskriterium: Fördereffizienz

Zentrales Auswahlkriterium für die Förderentscheidung ist die je Fördereuro erreichte THG-Einsparung pro Jahr.

Zweistufiges Antragsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe (Skizzenphase) ist eine formgebundene und aussagkräftige Skizze beim Projektträger einzureichen. Skizzen können unabhängig von den laufenden Wettbewerbsrunden und somit kontinuierlich über das Jahr eingereicht werden. Die Skizzenphase dient dazu, vorab zu prüfen, ob ein Antragsteller generell antragsberechtigt und ob ein geplantes Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Auf Basis einer Skizzenbewertung kann jedoch noch kein Erfolg im Förderwettbewerb abgeleitet und somit keine Förderentscheidung getroffen werden. Die Skizzenbewertung stellt einen bloßen Hinweis dar und ist rechtlich nicht verbindlich. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Skizzenvorlage und senden Sie Ihre Skizze als PDF-Datei an weneff-assistenz@vdivde-it.de.

Nach positiver Skizzenbewertung durch den Projektträger und Übermittlung der Ersteinschätzung an den Skizzeneinreicher kann in der zweiten Stufe (Antragstellung) ein Antrag über die elektronische Plattform easy-Online nur in einer aktuell laufenden Wettbewerbsrunde eingereicht werden. Mit dem Antrag ist auch die Einreichung eines ausgefüllten Einsparkonzepts zwingend erforderlich. Weitere Informationen zum Antragsverfahren finden Sie unter der Rubrik „Antragstellung“.

Die Förderkonditionen sind:

Förderquote

Es gilt eine maximale Förderquote von 60 Prozent der förderfähigen Kosten. Damit wird eine maximale Obergrenze der Förderquote festgelegt, Jeder Antragsteller kann bis zu dieser Obergrenze selbst entscheiden, welche Förderquote er – unter wettbewerblichen Gesichtspunkten – für sein Effizienzprojekt beantragt.

Wichtige Hinweise: Förderfähige Kosten sind die Investitionskosten inklusive Nebenkosten gemäß Merkblatt „Allgemeine Hinweise zur Antragstellung“ (PDF, 917 KB), die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Umsetzung des beantragten Vorhabens stehen, notwendig und angemessen sind, sowie die Kosten für die Erstellung oder Bestätigung des geforderten Einsparkonzepts.
Die Kosten für die Erstellung des Einsparkonzepts durch externe Energieberater können maximal in Höhe von 5 Prozent des Netto-Investitionsvolumens des beantragten Vorhabens und maximal mit 50.000 Euro gefördert werden.

Fördersumme

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt und bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Die maximale Fördersumme beträgt 20 Mio. Euro pro Vorhaben.

Die vollständigen Fakten zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz sind in der ab dem 15. Februar 2024 gültigen Richtlinie zur Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft -Förderwettbewerb einsehbar.

Weitere Informationen und Hinweise z. B. zu Förderinhalten, Berechnungen der THG-Faktoren finden Sie in den Merkblättern und sonstigen Informationen unter der Rubrik „Antragstellung“.

Sie sind als Unternehmerin oder Unternehmer anderen im Wettbewerb gern einen Schritt voraus? Sie haben Ideen, wie Sie den Energie- bzw. Ressourcenverbrauch in Ihrem Betrieb senken können? Dann nutzen Sie die "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb", um die Wirtschaftlichkeit einer Effizienzmaßnahme mit einer Förderquote von bis zu 60 Prozent erheblich zu steigern und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Prüfen Sie mit dem Fördereffizienz-Rechner (XLSX, 56 KB), ob Sie mit Ihrer/n Maßnahme/n im Wettbewerb gefördert werden können und welche Fördereffizienz erreicht wird.

Sie haben eine Idee, sind sich aber nicht sicher, ob diese im Wettbewerb gefördert werden könnte? Inspirationen für förderfähige Projekte finden Sie unter Geförderte Projekte.

Kontakt

Wenn Sie Fragen zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz, zu Ihrem Vorhaben oder zu Ihrem konkreten Antrag haben, dann treten Sie mit uns in Kontakt!

Hinweis auf Webinare und Info-Mailing

Informieren Sie sich jetzt in unseren Webinaren zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und zur Antragstellung! Sie erhalten kompakt alle Informationen. Stellen Sie Ihre Fragen online direkt an den Projektträger. Die Termine der Webinare und Informationen zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Möchten Sie in Zukunft aktuelle Informationen zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz erhalten? Wir informieren Sie anlassbezogen mit Info-Mailings rund um den Wettbewerb, z. B. über die aktuelle Wettbewerbsrunde, geförderte Projekte und Webinar-Termine sowie über weitere Veranstaltungen. Bitte teilen Sie uns mit, wenn wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz aufnehmen sollen. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung per kurzer E-Mail an weneff-assistenz@vdivde-it.de. Selbstverständlich können Sie sich jederzeit per Mail bei der genannten E-Mail-Adresse wieder abmelden.

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