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Transformationskonzepte Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

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Was, wer und wie wird bei einem Transformationsplan gefördert?

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EEW kurz erklärt: Transformationsplan

Förderrahmen eines Transformationsplans

Ziel der Förderung eines Transformationsplans ist es, Unternehmen bei der Planung und Umsetzung einer Dekarbonisierungsstrategie und damit der eigenen Transformation hin zur Klimaneutralität zu unterstützen. Die Erstellung eines Transformationsplans (ehemals: Transformationskonzept) wird seit Ende 2021 im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), Modul 5 gefördert. Die novellierte Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit (BMWK-Transformationsplan) (PDF, 1.004 KB) vom 25. Januar 2024.

Anträge für Transformationspläne sind beim Projektträger VDI/VDE-IT einzureichen. Es können kontinuierlich Anträge für Transformationspläne beim Projektträger gestellt werden.

Alle Einzelheiten zur Förderung eines Transformationsplans stehen im Informationsblatt "Modul 5 – Transformationsplan" zur Verfügung.

Was wird gefördert?

Ein Transformationsplan stellt die längerfristige Dekarbonisierungsstrategie eines Unternehmens (bzw. von einem oder mehreren Unternehmensstandorten in Deutschland) dar. Gefördert werden die im direkten Zusammenhang mit der Erstellung eines Transformationsplans stehenden externen Dienstleistungen (z. B. externe Beratungs-, Bilanzierungs-, Konzeptionierungsleistungen, Messdienstleistungen etc.).

Zu den zwingenden Bestandteilen eines Transformationsplans gehören:

  • Eine Ist-Analyse, einschließlich der Erstellung einer THG-Bilanz für mindestens einen Unternehmensstandort in Deutschland. Die Betrachtung mehrerer Standorte innerhalb eines Transformationsplans ist möglich. Hierfür muss jedoch die THG-Bilanzierung für jeden einzelnen Standort erfolgen. Die Unternehmensstandorte müssen sich alle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden.
  • Das Bekenntnis des Unternehmens zu dem Ziel der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2045 sowie die Festlegung eines 10-Jahres-Ziels für den (oder die) Standort(e) der Ist-Analyse, welches mindestens eine 40 % THG-Reduktion gegenüber dem Basisjahr der THG-Bilanz aufweist. Anrechenbar auf das 40 %-Mindestreduktionsziel sind ausschließlich Scope 1- und Scope 2- Emissionen.
  • Die Identifikation und Konzeption von mehreren Einzelmaßnahmen, mit denen mindestens das 10-Jahres-Ziel erreicht werden soll (Maßnahmenplan). Mindestens eine identifizierte Maßnahme muss sich eindeutig und überwiegend auf Anlagen bzw. Prozesse im Sinne der Förderrichtlinie beziehen.
  • Eine konkrete Darstellung, wie die Klimaziele im Unternehmen systematisch verankert und konsequent verfolgt werden (Verankerung).

Zu den optionalen Bestandteilen eines Transformationsplans gehören:

  • Beschreibung der Chancen und Risiken der Handlungsoptionen sowie Problemstellungen, die aus heutiger Sicht noch nicht lösbar sind; Bewertung mithilfe von Szenarien und weiteren Tools.
  • Gegenüberstellung alternativer Handlungsoptionen samt Risiken, Priorisierung einer Handlungsoption.
  • Prüfung der Auskoppelung und Nutzung von Abwärmepotenzialen sowohl innerhalb als auch außerhalb des Betriebs.
  • Prüfung von Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten des Bundes, der Länder, der EU oder ggf. weiterer Fördermittelgeber zur Umsetzung der identifizierten Maßnahmen.
  • Identifikation und Konzeption von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel.
Wichtiger Hinweis: Die Dienstleistungen dürfen erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides mit Beginn der bewilligten Projektlaufzeit beauftragt und erbracht werden! Vor Bewilligung und Start der Projektlaufzeit begonnene Leistungen sind förderschädlich. Der Abschluss von Verträgen bzw. die Unterzeichnung von Angeboten vor Antragstellung und Bewilligung ist auch dann förderschädlich, wenn diese ein Rücktrittsrecht und/oder eine aufschiebende bzw. auflösende Bedingung vorbehaltlich einer Förderzusage beinhalten.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind prinzipiell alle privaten, kommunalen und Landesunternehmen aus Industrie, Handel, Gewerbe und Dienstleistungen, freiberuflich Tätige sowie Contractoren. Voraussetzung ist eine Betriebsstätte oder Niederlassung innerhalb Deutschlands.

Vereine, Verbände, Stiftungen und gemeinnützige Gesellschaften sind ausschließlich dann antragsberechtigt, wenn diese auch wirtschaftlich tätig sind. Hierbei ist es zwingend erforderlich, dass die wirtschaftliche Tätigkeit nachweisbar ist und eine der geplanten Maßnahmen diesen wirtschaftlichen Teil der Tätigkeit betrifft.

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Kommunen und Städte als Teil der öffentlichen Verwaltung sowie deren Regie- und Eigenbetriebe.
  • Unternehmen, deren Anteile überwiegend (> 50 %) vom Bund gehalten werden (öffentliche Unternehmen des Bundes).
  • Unternehmen, deren wirtschaftliche Tätigkeit ausschließlich in der Zeugung/Aufzucht von Tieren oder in der Zucht/dem Anbau/der Ernte von Nutz-/Zierpflanzen besteht

Wie wird gefördert?

Die Erstellung eines Transformationsplans wird auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Beihilfen für Studien und Beratungsleistungen in den Bereichen Umweltschutz und Energie“ gefördert.

Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss. Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für große Unternehmen bzw. 50 % für mittlere und 60 % für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme für einen Transformationsplan beträgt 60.000 Euro.

Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss erhöht sich auf 90.000 Euro.

Hier finden Sie Informationen zur IEEKN.

Es können kontinuierlich Anträge für Transformationspläne beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden.

Wo finde ich weitere Informationen?

Was Sie für die Beantragung der Förderung beachten müssen und weitere wichtige Hinweise finden Sie unter der Rubrik Beantragung.

Sie haben noch offene Fragen? Unter der Rubrik FAQ zum Transformationsplan finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Wir bieten auch regelmäßig kostenlose Webinare an. Oder treten Sie einfach direkt mit uns in Kontakt!

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