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Mann mit Helm unter dem Arm vor eine Industrieanlagenkulisse - Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

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Was, wer und wie wird im Förderwettbewerb gefördert?

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Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Der Förderwettbewerb ist akteurs-, sektor- und technologieoffen. Er ist Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, um insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung von mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der THG-Emissionen Unterstützung benötigen. Ziel ist es einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken.

Der Förderwettbewerb besteht seit April 2019. Die Anträge für geplante Energieeffizienz-Projekte können beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden. Seit der ersten Novellierung der Richtlinie Ende 2021 ist darüber hinaus auch die Förderung von Ressourceneinsparungen möglich. Die zweite Novellierung der Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (BMWK-Förderwettbewerb Energieeffizienz) (PDF, 741 KB) zum 25. Januar 2024 löst die Richtlinie vom 8. Mai 2023 ab.

Sie sieht unter anderem eine weitere Verbesserung der Förderkonditionen vor. Dazu gehört z. B. eine Erhöhung der maximal möglichen Fördersumme auf 20 Mio. Euro pro Projekt. Ab sofort können die gesamten Investitionskosten einer Effizienzmaßnahme als förderfähige Kosten angesetzt werden.


Das bedeutet, dass keine Referenzkosten mehr in Abzug gebracht werden müssen und die in vielen Fällen aufwändige Mehrkostenberechnung wegfällt. Die Regeln für die Betrachtung des Referenz-Zustandes hinsichtlich des Systemnutzens und der technologischen Vergleichbarkeit für die Erstellung der Energie- und Ressourcenbilanz zur Berechnung der THG-Einsparungen und Fördereffizienz eines Vorhabens bleiben jedoch bestehen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen. Eine Voraussetzung ist, dass die energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit der Investitionen ohne Förderung mindestens vier Jahre betragen muss.

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien, die zu einer Verringerung des THG-Ausstoßes führen. Hierzu zählen insbesondere die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Produktionsprozessen z. B. durch Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder durch Austausch einzelner Komponenten sowie durch energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens.
  • zur Nutzung von Prozessabwärme, z. B.:
    • Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik und der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC).
  • zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, beispielsweise der Einsatz energieeffizienter Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:
    • Solarkollektoranlagen,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Wärmepumpen.
  • zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:
    • Thermische Isolierung bzw. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
    • hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.
  • die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • zur Elektrifizierung von Prozessen.
  • zur Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff sowie die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff, wenn dieser auf dem Betriebsgelände genutzt wird;
  • Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:
    • Solarkollektoranlagen,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Wärmepumpen.
  • Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse, sofern es dadurch zu einer Erhöhung der Energie- und / oder Ressourceneffizienz kommt.

Der Antragsteller entscheidet selbst, mit welchen Maßnahmen die Energie- und Ressourceneffizienz verbessert und so Einsparpotenziale erschlossen werden sollen.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Energie- und Ressourceneinsparungen und damit verbundene THG-Einsparungen erzielt werden.

Die Förderung umfasst umfasst die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Einsparkonzepts.

Weitere Informationen zum Einsparkonzept finden Sie unter Antragstellung.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, egal welcher Rechtsform – vom Familienunternehmen bis hin zum großen Industrieunternehmen – können Förderanträge stellen.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • kommunale Unternehmen,
  • Landesunternehmen,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und
  • Contractoren (Dienstleistungsunternehmen), die in dieser Förderrichtlinie genannte Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen (Contractingnehmer) durchführen.

Wie funktioniert der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz?

Grundsätzlich funktioniert der Wettbewerb wie ein klassisches Förderprogramm, es wird jedoch ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: Das Ranking einer Wettbewerbsrunde und damit die eigentliche Förderentscheidung erfolgt auf Basis der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten THG-Einsparung („Förder-Euro" pro erreichter THG-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Pro Jahr sind mehrere Wettbewerbsrunden mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen, in denen Anträge gestellt werden können. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.
Alle Anträge, die zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vorliegen, werden auf Vollständigkeit, Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen sowie Plausibilität geprüft.
Alle positiv bewerteten Anträge, die eine Wettbewerbszulassung erhalten, werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden der Reihe nach diejenigen Projekte mit den besten Fördereffizienzen, bis das Rundenbudget ausgeschöpft ist. Um den Wettbewerbscharakter sicherzustellen, wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde gegebenenfalls anteilmäßig gekürzt, falls die Summe der zugelassenen Anträge das zur Verfügung stehende Budget nicht erreicht. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen. Die Stichtagsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt.

Informationen zu Zeitraum und Budget der jeweiligen Runden können Sie unter der Rubrik Wettbewerbsrunden einsehen.

Keine De-minimis oder AGVO-Beschränkungen
Grundsätzlich sind Subventionen nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten, da sie wettbewerbsverzerrend wirken können. Das der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb" zugrundeliegende Förderkonzept in Form von wettbewerblichen Ausschreibunge wurde jedoch allgemein und nicht selektiv ausgestaltet. Zuwendungen aus diesem Förderprogramm sind deshalb nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.

Machen Sie mit!

Haben Sie bereits eine Idee für eine Maßnahme? Im Schnellcheck können Sie die wichtigsten Schritte bis zur Antragstellung kurz überblicken und prüfen. Daneben steht Ihnen der Fördereffizienzrechner zum Download zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre Maßnahme im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz erfolgreich sein könnte, welche Fördereffizienz sie aufweist und welche Fördersumme möglicherweise erreichbar wäre.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, finden Sie unter der Rubrik „Antragstellung“. Hier stehen zudem alle Informationsblätter zum Förderwettbewerb zur Verfügung stehen.

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