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Mann mit Helm unter dem Arm vor eine Industrieanlagenkulisse - Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

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Was, wer und wie wird im Förderwettbewerb gefördert?

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Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Der Förderwettbewerb ist akteur-, sektor- und technologieoffen und Teil der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Im Fokus der Förderung stehen investive Maßnahmen von Unternehmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Dadurch sollen den Unternehmen Anreize geboten werden, insbesondere in ambitionierte Projekte zu investieren, die für eine wirtschaftliche Umsetzung für mehr Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der CO2-Emissionen Unterstützung benötigen. Ziel ist es einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasneutralität 2045 zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen zu stärken.

Seit April 2019 besteht der Förderwettbewerb, indem Anträge für geplante Energieeffizienz-Projekte beim Projektträger VDI/VDE-IT gestellt werden können. Seit der Novellierung der Richtlinie Ende 2021 ist darüber hinaus auch die Förderung von Ressourceneinsparungen möglich. Seit dem 8. Mai 2023 ist eine erneute Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb (BMWK-Förderwettbewerb Energieeffizienz) (PDF, 705 KB) gültig, die unter anderem verbesserte Förderkonditionen, wie z. B. eine Erhöhung der maximal möglichen Fördersumme auf 15 Mio. Euro pro Projekt aufweist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen zur energetischen und ressourcenorientierten Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen sowie den Ausbau des Anteils an erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme. Zudem müssen sich die Investitionen ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energie- und ressourcenkostenbezogene Amortisationszeit) rechnen.

Förderfähige Maßnahmen sind zum Beispiel:

  • Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien, insbesondere die energetische und ressourcenbezogene Optimierung von Produktionsprozessen z. B. durch Einsatz energieeffizienter Anlagen und Maschinen oder durch Austausch einzelner Komponenten sowie durch energie- und ressourcenorientierte Optimierung der Prozessführung oder des Verfahrens.
  • zur Nutzung von Prozessabwärme, z. B.:
    • Erschließung und Bereitstellung von Abwärme inklusive aller hierfür erforderlichen Maßnahmen an der Anlagentechnik einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze einschließlich der erforderlichen Verbindungsleitungen,
    • Verstromung von Abwärme, z. B. Organic Rankine Cycle-Technologie (ORC).
  • zur Steigerung der Energie- und/oder Ressourceneffizienz von Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese Anlagen eindeutig und überwiegend für Prozesse zur Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten eingesetzt werden.
  • zur energie- und/oder ressourceneffizienten Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte, beispielsweise der Einsatz energieeffizienter Wärme- und Kälteerzeuger, Optimierung der Wärme- oder Kältespeicherung.
  • Beschaffung und Errichtung folgender Anlagen zur Prozesswärmebereitstellung:
    • Solarkollektoranlagen,
    • Anlagen zur Verfeuerung von fester Biomasse,
    • Wärmepumpen.
  • zur Vermeidung von Energie- und/oder Ressourcenverlusten im Produktionsprozess, beispielsweise:
    • Thermische Isolierung bzw. Dämmung von Anlagen und Verteilleitungen,
    • hydraulische Optimierung sowie Maßnahmen zur Vermeidung von Produktionsabfällen.
  • im Bereich Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) sowie zugehörige Software zur Dokumentation, Überwachung und Regulierung der Energieverbräuche der optimierten Anlagen und Prozesse, sofern sie die Energieeffizienz erhöhen.
  • die dazu führen, dass statt eines fossilen Energieträgers ein erneuerbarer Energieträger eingesetzt wird.
  • zur Elektrifizierung von Prozessen.

Der Antragsteller entscheidet selbst, mit welchen Maßnahmen die Energie- und Ressourceneffizienz verbessert und so Einsparpotentiale erschlossen werden sollen. Ob eine veraltete Technik erneuert, eine Anlage vorzeitig ersetzt oder um neue energieeffiziente Komponenten ergänzt wird, wichtig ist: Energie- und Ressourceneinsparungen sowie CO2-Einsparungen werden erzielt.

Die Förderung umfasst zudem die Erstellung des für die Antragstellung erforderlichen Einsparkonzepts und die Umsetzungsbegleitung der geförderten Investitionsmaßnahme durch externe, unabhängige Energie-Sachverständige. Einsparkonzepte erhalten die gleiche Förderquote wie die in dem jeweiligen Einsparkonzept dargestellten investiven Projekte. Erfolgs- oder Leistungsprämien jedweder Art sind nicht förderfähig und können daher bei der Ermittlung des Förderbetrages nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zum Einsparkonzept finden Sie unter Antragstellung.

Wer ist antragsberechtigt?

Alle Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, egal welcher Rechtsform – vom Familienunternehmen bis hin zum großen Industrieunternehmen – können Förderanträge stellen.

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • kommunale Unternehmen mit privater Rechtsform,
  • Landesunternehmen mit privater Rechtsform,
  • freiberuflich Tätige, wenn die Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird und
  • Contractoren (Dienstleistungsunternehmen), die in dieser Richtlinie genannten Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen (Contractingnehmer) durchführen.

Wie funktioniert der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz?

Grundsätzlich funktioniert der Wettbewerb wie ein klassisches Förderprogramm, es wird jedoch ergänzt um eine wettbewerbliche Komponente: Das Ranking einer Wettbewerbsrunde und damit die eigentliche Förderentscheidung erfolgt auf Basis der sogenannten Fördereffizienz. Diese setzt die beantragte Fördersumme ins Verhältnis zur erwarteten CO2-Einsparung ("Förder-Euro" pro erreichter CO2-Einsparung pro Jahr). Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser ist die Fördereffizienz und damit die Chance, zu den geförderten Projekten einer Wettbewerbsrunde zu gehören.

Pro Jahr sind mehrere Wettbewerbsrunden mit entsprechenden Stichtagen vorgesehen, in denen Anträge gestellt werden können. Wird das zur Verfügung stehende Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde vor Bewerbungsschluss um 50 Prozent überzeichnet, kann die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen werden.
Alle Anträge, die zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vorliegen, werden auf Vollständigkeit, Einhaltung der Wettbewerbsbedingungen sowie Plausibilität geprüft.
Alle positiv bewerteten Anträge, die eine Wettbewerbszulassung erhalten, werden entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Sollte Ihr Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich sein, können Sie Ihr Projekt in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut einreichen. Die Stichtagsfrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Eingehende Anträge nach einem Stichtag werden bei der folgenden Wettbewerbsrunde berücksichtigt. Gefördert werden der Reihe nach die Projekte mit den geringsten Fördereffizienzen, bis das Rundenbudget ausgeschöpft ist. Um den Wettbewerbscharakter sicherzustellen, wird das Budget der jeweiligen Wettbewerbsrunde gegebenenfalls anteilmäßig gekürzt, falls die Summe der zugelassenen Anträge das zur Verfügung stehende Budget nicht erreicht.

Informationen zu Zeitraum und Budget der jeweiligen Runden können Sie einsehen unter der Rubrik Wettbewerbsrunden.

Keine De-minimis oder AGVO-Beschränkungen
Grundsätzlich sind Subventionen nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union verboten, da sie wettbewerbsverzerrend wirken können. Das der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb" zugrundeliegende Förderkonzept wurde jedoch allgemein und nicht selektiv ausgestaltet. Zuwendungen aus diesem Förderprogramm sind deshalb nicht als staatliche Beihilfe einzustufen.

Machen Sie mit!

Haben Sie bereits eine Idee für eine Maßnahme? Unter dem Schnellcheck können Sie die wichtigsten Schritte bis zur Antragstellung kurz überblicken und prüfen. Daneben steht Ihnen der Fördereffizienzrechner zum Download zur Verfügung, mit dem Sie prüfen können, ob Ihre Maßnahme im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz gefördert werden könnte, welche Fördereffizienz sie aufweist und welche Fördersumme Sie möglicherweise erhalten könnten.

Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, finden Sie unter der Rubrik „Antragstellung“, wo Ihnen zudem alle Informationsblätter zum Förderwettbewerb zur Verfügung stehen.

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