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Um Sie bei der Antragstellung umfassend zu unterstützen, wurden ein paar Tipps und aktuelle Hinweise zusammengefasst, die Sie bei der Beantragung eines Transformationskonzepts gleich von Anfang an beachten sollten.
Tipps zur Antragstellung
(gemäß EEW-Novellierung ab Mai 2023)
Allgemein
- Die Förderung der Erstellung eines Transformationskonzeptes erfolgt auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“. Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für Großunternehmen beziehungsweise 50 % für mittlere und 60% für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €.
Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 80.000 €.
Maßnahmenbeginn
Gemäß Punkt 9.3 Absatz 1 der Richtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ vom 08. Mai 2023 sind nur Maßnahmen förderfähig, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Bei Transformationskonzepten gilt als Vorhabenbeginn ebenfalls der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Dies betrifft auch vom Antragsteller bereits unterschriebene Angebote / Leistungsverträge die eine aufschiebende Wirkung bzgl. einer möglichen Förderzusage durch den Projektträger oder sonstige aufschiebende Wirkungen beinhalten.
Weitere Tipps aus fachlicher Sicht
- Vor Antragstellung sollte mit dem Berater die prinzipielle Möglichkeit der Definition einer Maßnahme aus dem EEW-Fördermodul 4 bzw. Förderwettbewerb erörtert werden.
- Der Fokus des Transformationskonzepts muss auf der Unternehmensebene (CCF) und nicht auf der Produktebene (PCF) liegen.
- In den Angeboten sollte ein direkter Bezug zu den im Informationsblatt zum Transformationskonzept bzw. in der novellierten Richtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Klassik“ definierten Anforderungen und Inhalten für ein Transformationskonzept erkenntlich sein.
- Nutzen Sie auch die FAQ! Hier finden Sie viele wichtige Antworten auf bisher gestellte Fragen zum fachlich-inhaltlichen Themen rund um die Transformationskonzepte.
Weitere Tipps aus administrativer Sicht
- Bitte reichen Sie für kleine, bzw. mittlere Unternehmen eine KMU-Erklärung ein, nuten Sie dafür das PDF-Dokument KMU-Auskunft. Rechnen Sie entsprechend des Benutzerleitfadens zur Definition von KMU der Europäischen Kommission alle verbundenen Unternehmen mit in Ihre Berechnung mit ein. Beachten Sie weiterhin, dass auch Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in Beziehungen stehen, als verbunden gelten, sofern die Beteiligungen der Personen an den Unternehmen einzeln oder gemeinsam 50 % übersteigen.
- Bitte beachten Sie, dass alle Antragsunterlagen in dem elektronischen Formularsystem easy-Online hochgeladen werden müssen und auch elektronisch qualifiziert und rechtsverbindlich signiert werden können (Hinweis: Eine eingescannte Unterschrift ist nicht ausreichend). Haben Sie Ihre Antragsunterlagen elektronisch in easy-Online signiert, benötigen wir keine rechtsverbindlich unterschriebene Antragsversion in Schriftform.
Haben Sie Ihren Antrag nicht elektronisch in easy-Online signiert, ist es obligatorisch innerhalb von 14 Tagen eine ausgedruckte und rechtsverbindlich unterschriebene Version des Antrags (nur das Dokument aus easy-Online, AZA) per Post oder Fax dem Projektträger VDI/VDE-IT zukommen zu lassen (Hinweis: Eine eingescannte Unterschrift ist nicht ausreichend).
Die rechtsverbindliche Unterschrift muss mit der Vertretungsbefugnis des Unternehmens (Antragsteller) gemäß dem Handelsregister übereinstimmen. - Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen keine externen Unternehmen bzw. externen Beraterinnen bzw. Berater im Antrag aufgeführt werden dürfen und Anträge auch nicht unterschreiben dürfen. Für externe Unternehmen oder Berater bzw. Beraterinnen reichen Sie uns bitte eine rechtsverbindlich unterschriebene Vollmacht mit ein. Eine Vorlage „Vollmacht für Beraterinnen und Berater„ finden Sie hier auf der Programm-Webseite unter der Rubrik „Transformationskonzepte-Beantragung“.
- Zur Erfassung der mit dem Transformationskonzept zu betrachtenden Standorte ist bei Antragstellung das Formblatt „Standortauskunft“ auszufüllen und mit dem Antrag hochzuladen.
- Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei der Rechtsform GmbH & Co. KG auch der Handelsregister-Auszug der Komplementär-GmbH beigefügt werden muss.
- Für die Antragsqualifizierung erhalten Sie ein Nachforderungsschreiben vom Projektträger VDI/VDE-IT. Bei der Beantwortung des Schreibens können Sie alle Dokumente als Scan per E-Mail an transformation-eew@vdivde-it.de senden.
Ausblick: Nachweise für IEEKN Bonus
Um eine erhöhte Förderquote und -summe durch die aktive Teilnahme an einem laufenden und aktiven Netzwerk der IEEKN zu erhalten, ist eines der folgenden Dokumente, je nach Netzwerkphase, in dem sich das antragstellende Unternehmen bei Antragstellung befindet, mit dem Antrag einzureichen:
- Phase 1, Registrierung: Teilnahmebescheinigung der Geschäftsstelle der IEEKN
- Phase 2, Zielfestlegung: Ministerurkunde nach Netzwerkzielmeldung der Geschäftsstelle der IEEKN
- Phase 3, Maßnahmenumsetzung: Selbsterklärung des Unternehmens zur aktiven Teilnahme an Netzwerktreffen, Erfahrungsaustauschen und Maßnahmenumsetzun
Eine Beantragung der erhöhten Förderquote und -summe ist nach Ende der Netzwerk-Laufzeit nicht mehr möglich, es kann jedoch immer eine Neugründung initiiert werden.
Der Projektträger kann, insbesondere im Rahmen von Stichprobenkontrollen, nachträglich die aktive Teilnahme an den Aktivitäten des Netzwerks überprüfen, indem er für sämtliche weitere der nach Antragstellung durchlaufenden Phasen die hierfür vorgesehenen Dokumente einholt. Der Antragsteller hat diese aus diesem Grund für Fälle einer solchen Nachforderung aufzubewahren. Der Projektträger fordert in diesem Zusammenhang auch beim Monitoring-Institut den Nachweis ein, dass das Netzwerk bis zum Ende gearbeitet hat und das Monitoring abgeschlossen wurde. Sollte der Fördernehmer die aktive Netzwerkarbeit zwischenzeitlich eingestellt bzw. über alle Phasen nicht nachweisen können, behält sich der Projektträger vor, den IEEKN-Bonus zurückzufordern bzw. einzubehalten.
Detaillierte Informationen stehen Ihnen neben der Richtlinie komprimiert in dem Informationsblatt zum Fördermodul „Transformationskonzepte“ und in den FAQ zur Verfügung. Nutzen Sie auch die kontinuierlichen Webinare, wo Sie rundum die Transformationskonzepte informiert werden und Sie auch Live Antworten auf Ihre Fragen von den Referenten erhalten.