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15.02.2024 -

Los geht’s: Start der 1. Runde im Jahr 2024 im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz (EEW)

Einleitung

Die erste Runde 2024 im Förderwettbewerb ist am 15. Februar 2024 zusammen mit der in Kraft getretenen novellierten EEW-Richtlinie und mit einem Rundenbudget von 40 Mio. Euro gestartet.

Förderwettbewerb Energieeffizienz

© stock.adobe.com - iuriimotov

Die Förderung wird für die Unternehmen künftig deutlich attraktiver. Zum einen basiert die Förderung nun auf den Gesamtkosten und nicht wie bislang auf den Investitionsmehrkosten für die klimafreundliche Alternative. Damit müssen nicht mehr mit großem Aufwand die Referenzkosten ermittelt werden und auch der förderfähige Kostenanteil steigt. Zum anderen erhöht sich die maximale Fördersumme pro Vorhaben von 15 auf 20 Mio. Euro.

Der Förderwettbewerb unterliegt nicht der AGVO oder einer De-minimis-Beschränkung und die Förderquote liegt weiterhin bei max. 60 Prozent.

Anträge für mehr Energie- und Ressourceneffizienz können von Unternehmen in dieser Runde nur aus positiv bewerteten Skizzen bis max. 30. April oder in einer der folgenden Runden beim Projektträger eingereicht werden. Die Skizzen können für geplante Energie- und Ressourceneffizienzprojekte kontinuierlich unter der Mail-Adresse weneff-assistenz@vdivde-it.de eingereicht werden.

Alle aktualisierten Merkblätter und die novellierte Richtlinie zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz sowie weitere Informationen stehen unter der Rubrik Antragstellung zur Verfügung.

Transformationsplan

Auch wurden die Zuschüsse für die Entwicklung der Dekarbonisierungsstrategien erhöht. Im Rahmen des EEW-Modul 5 „Transformationsplan“ (ehemals Transformationskonzept) können nun mit bis zu 60.000 Euro (bislang 50.000 Euro) gefördert werden. Für Unternehmen, die Mitglied eines Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerks (IEEKN) sind, steigt die maximale Zuschusssumme von 80.000 auf 90.000 Euro. Weitere Informationen, auch zur Antragstellung und Richtlinie stehen Ihnen unter der Rubrik „Transformationsplan/Beantragung“ zur Verfügung.

Unser Webinar-Angebot

Ab 16. Februar 2024 informieren wir Sie wieder regelmäßig in themenspezifischen Webinaren zu den Neuerungen beim Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und bei Modul 5 „Transformationsplan“. In den ca. einstündigen Webinaren werden Ihre Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an. Die Teilnahme ist kostenlos.

Bleiben Sie mit unserem Info-Mailing z. B. über die aktuelle Wettbewerbsrunde, geförderte Projekte und Webinar-Termine sowie über weitere Veranstaltungen stets informiert. Bitte teilen Sie uns mit, wenn wir Sie in unseren E-Mail-Verteiler zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und zum Modul 5 „Transformationsplan“ aufnehmen sollen. Dafür benötigen wir Ihre Zustimmung nur per kurzer E-Mail an weneff-assistenz@vdivde-it.de .

25.01.2024 -

Novellierte EEW-Förderrichtlinien treten am 15. Februar 2024 in Kraft

Einleitung

Ab 15. Februar 2024 gelten die novellierten Förderrichtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), die Anfang Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

Ein Finger kippt einen Kubus um auf dem steht RE, es ist das Wort CO2 Reduktion zu lesen

© stock.adobe.com - Fokussiert

Der Förderwettbewerb startet zeitgleich mit der ersten Wettbewerbsrunde und angepassten Förderbedingungen. Das Modul 5 geht dann unter neuem Namen „Transformationsplan“ mit erhöhten Fördersummen an den Start.

Start der ersten Wettbewerbsrunde im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Mit Start der ersten Wettbewerbsrunde am 15. Februar 2024 und einem Rundenbudget von 40 Mio. Euro wird künftig auf Basis der gesamten Investitionskosten (Vollkosten) im Förderwettbewerb gefördert. Dadurch entfällt die teilweise sehr aufwändige Ermittlung der Kosten einer Referenzinvestition. Die maximale Fördersumme pro Vorhaben wird auf 20 Mio. Euro erhöht. Der Förderwettbewerb unterliegt nicht der AGVO oder einer De-minimis-Beschränkung und die Förderquote liegt weiterhin bei max. 60 Prozent. Anträge für mehr Energie- und Ressourceneffizienz können von Unternehmen in dieser Wettbewerbsrunde aus positiv bewerteten Skizzen bis max. 30. April oder in den folgenden Runden beim Projektträger eingereicht werden.

Alle aktualisierten Merkblätter und die Richtlinie zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz sowie weitere Informationen stehen ab Anfang Februar mit der Veröffentlichung der novellierten EEW-Richtlinie unter der Rubrik Antragstellung zur Verfügung.

Transformationsplan

Das bisherige Modul 5 „Transformationskonzept“ heißt nun „Transformationsplan“: Die maximale Fördersumme wird von 50.000 auf 60.000 Euro und für Unternehmen, die Mitglied eines IEEKN-Netzwerks sind, von 80.000 auf 90.000 Euro erhöht.

Unser Webinar-Angebot

Ab 16. Februar 2024 informieren wir Sie wieder regelmäßig in themenspezifischen Webinaren zu den Neuerungen beim Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und Modul 5 „Transformationsplan“. In den ca. einstündigen Webinaren werden Ihre Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an.

22.01.2024 -

+++ Wichtige Information zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) +++

Einleitung

Sprachrohr

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Das EEW und somit auch der Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und die Transformationskonzepte wird gemäß der Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung fortgesetzt.

Seit dem 19.01.2024 können vorliegende förderfähige Anträge wieder bewilligt werden.

Über den Zeitpunkt, wann eine Skizzeneinreichung (nur beim Förderwettbewerb) und Antragstellung wieder möglich sein wird, werden wir kurzfristig auf der Programmwebsite informieren.

25.10.2023 -

Aktueller Hinweis zum EEW ab 01.11.2023

Einleitung

EEW-Förderprogramm: Anpassung der Merk- und Informationsblätter zum 1. November 2023 an neue AGVO / Aussetzung Antragsannahme bei der KfW vom 14.-31. Dezember wegen IT-Umstellung

Aktueller Hinweis

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Die allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) ist die beihilferechtliche Grundlage großer Teile der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) und hat somit erheblichen Einfluss auf die Förderbedingungen der EEW. Am 01.07.2023 ist eine novellierte AGVO in Kraft getreten – eine Übergangsregelung erlaubt die Bewilligung von Anträgen, die nach vorheriger AGVO gestellt wurden nur noch bis zum 31.12.2023.

Anpassung der Merk- und Informationsblätter

Die Merk- und Informationsblätter der EEW werden zum 1. November 2023 angepasst, um die Vorgaben der neuen AGVO zu berücksichtigen. Der Förderwettbewerb ist zwar beihilfefrei und unterliegt nicht der AGVO, die Merk- und Informationsblätter werden jedoch ebenso an die Anforderungen der neuen AGVO angepasst, um die gleichen Bedingungen wie in der EEW – „Zuschuss und Kredit“-Förderung herzustellen.

Es ergeben sich insbesondere folgende Änderungen:

  • Modul 4 und Förderwettbewerb: Bei der Herstellung von Biogas müssen die Nachhaltigkeitskriterien und die Kriterien für Treibhausgaseinsparungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 (Erneuerbaren-Energien-Richtlinie) und der dazugehörigen Durchführungsrechtsakte oder delegierten Rechtsakte erfüllt werden.
  • Modul 4 und Förderwettbewerb: Bei der Erzeugung und Nutzung von erneuerbarem Wasserstoff müssen die Bedingungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 und der dazugehörigen Durchführungsrechtsakte oder delegierten Rechtsakten für flüssige oder gasförmige erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs erfüllt werden.
  • Modul 2, Modul 4 und Förderwettbewerb: Bei Wärmepumpen müssen die Anforderungen des Anhangs VII der (EU) Richtlinie 2018/2001 erfüllt werden.
  • Modul 4 (nicht im Förderwettbewerb): Bei Anträgen nach Art. 36 und 38 AGVO wird ab November bis voraussichtlich Ende Dezember kein Vergleich mit Bestandsanlagen zur Bestimmung der CO2-Einsparungen und der Investitionsmehrkosten möglich sein. Hintergrund für diesen Umstand sind Änderungen in den beiden AGVO-Artikeln, die erst zum Januar 2024 umgesetzt werden können.

Aussetzung Antragsannahme 14.-31. Dezember bei der KfW wegen IT-Umstellung

Die Anpassungen an die neue AGVO erfordern einen erheblichen Aufwand zur Umstellung der IT-Systeme zur Antragsbearbeitung. Um hierbei einen reibungslosen technischen Ablauf zu gewährleisten, wird die Annahme neuer Förderanträge zur EEW bei der KfW vom 14. bis zum 31. Dezember vorübergehend ausgesetzt. Beim BAFA wird ein durchgängiger Antragseingang möglich sein. Auch beim Modul 5 (Transformationskonzepte) und beim Förderwettbewerb wird weiterhin eine kontinuierliche Antragstellung möglich bleiben.

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