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16.06.2023 -

Tipps und aktuelle Hinweise zur Antragstellung von Transformations-
konzepten (EEW-Novelle 2023)

Einleitung

Für viele Unternehmen in Deutschland ist die Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 ein angestrebtes Gemeinwohlziel. Mit der EEW-Förderung für Transformationskonzepte wurde der Förderbedarf für die Erstellung einer bindenden Roadmap zur Zielerreichung durch das BMWK erkannt, welches sich vor allem auch in den hohen Antragszahlen bisher wiederspiegelt. Mit der EEW-Novellierung ab 1. Mai 2023 gab es einige Neuerungen in dem Fördermodul.

Transformationskonzepte Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

© stock.adobe.com - Funtap

Um Sie bei der Antragstellung umfassend zu unterstützen, wurden ein paar Tipps und aktuelle Hinweise zusammengefasst, die Sie bei der Beantragung eines Transformationskonzepts gleich von Anfang an beachten sollten.

Tipps zur Antragstellung

(gemäß EEW-Novellierung ab Mai 2023)

Allgemein

  • Die Förderung der Erstellung eines Transformationskonzeptes erfolgt auf Basis von Artikel 49 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) „Erstellung von Umweltstudien“. Die Förderquote beträgt 40 % der beihilfefähigen Kosten für Großunternehmen beziehungsweise 50 % für mittlere und 60% für kleine Unternehmen. Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 €.
    Für Unternehmen, die in einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN) angemeldet sind und aktiv daran teilnehmen, erhöht sich die Förderquote um 10 Prozentpunkte und der maximal mögliche Förderzuschuss beträgt 80.000 €.

Maßnahmenbeginn

Gemäß Punkt 9.3 Absatz 1 der Richtlinie „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ vom 08. Mai 2023 sind nur Maßnahmen förderfähig, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Bei Transformationskonzepten gilt als Vorhabenbeginn ebenfalls der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags. Dies betrifft auch vom Antragsteller bereits unterschriebene Angebote / Leistungsverträge die eine aufschiebende Wirkung bzgl. einer möglichen Förderzusage durch den Projektträger oder sonstige aufschiebende Wirkungen beinhalten.

Weitere Tipps aus fachlicher Sicht

Weitere Tipps aus administrativer Sicht

  • Bitte reichen Sie für kleine, bzw. mittlere Unternehmen eine KMU-Erklärung ein, nuten Sie dafür das PDF-Dokument KMU-Auskunft. Rechnen Sie entsprechend des Benutzerleitfadens zur Definition von KMU der Europäischen Kommission alle verbundenen Unternehmen mit in Ihre Berechnung mit ein. Beachten Sie weiterhin, dass auch Unternehmen, die durch eine natürliche Person oder eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen miteinander in Beziehungen stehen, als verbunden gelten, sofern die Beteiligungen der Personen an den Unternehmen einzeln oder gemeinsam 50 % übersteigen.
  • Bitte beachten Sie, dass alle Antragsunterlagen in dem elektronischen Formularsystem easy-Online hochgeladen werden müssen und auch elektronisch qualifiziert und rechtsverbindlich signiert werden können (Hinweis: Eine eingescannte Unterschrift ist nicht ausreichend). Haben Sie Ihre Antragsunterlagen elektronisch in easy-Online signiert, benötigen wir keine rechtsverbindlich unterschriebene Antragsversion in Schriftform.
    Haben Sie Ihren Antrag nicht elektronisch in easy-Online signiert, ist es obligatorisch innerhalb von 14 Tagen eine ausgedruckte und rechtsverbindlich unterschriebene Version des Antrags (nur das Dokument aus easy-Online, AZA) per Post oder Fax dem Projektträger VDI/VDE-IT zukommen zu lassen (Hinweis: Eine eingescannte Unterschrift ist nicht ausreichend).
    Die rechtsverbindliche Unterschrift muss mit der Vertretungsbefugnis des Unternehmens (Antragsteller) gemäß dem Handelsregister übereinstimmen.
  • Bitte beachten Sie, dass aus rechtlichen Gründen keine externen Unternehmen bzw. externen Beraterinnen bzw. Berater im Antrag aufgeführt werden dürfen und Anträge auch nicht unterschreiben dürfen. Für externe Unternehmen oder Berater bzw. Beraterinnen reichen Sie uns bitte eine rechtsverbindlich unterschriebene Vollmacht mit ein. Eine Vorlage „Vollmacht für Beraterinnen und Berater„ finden Sie hier auf der Programm-Webseite unter der Rubrik „Transformationskonzepte-Beantragung“.
  • Zur Erfassung der mit dem Transformationskonzept zu betrachtenden Standorte ist bei Antragstellung das Formblatt „Standortauskunft“ auszufüllen und mit dem Antrag hochzuladen.
  • Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass bei der Rechtsform GmbH & Co. KG auch der Handelsregister-Auszug der Komplementär-GmbH beigefügt werden muss.
  • Für die Antragsqualifizierung erhalten Sie ein Nachforderungsschreiben vom Projektträger VDI/VDE-IT. Bei der Beantwortung des Schreibens können Sie alle Dokumente als Scan per E-Mail an transformation-eew@vdivde-it.de senden.

Ausblick: Nachweise für IEEKN Bonus

Um eine erhöhte Förderquote und -summe durch die aktive Teilnahme an einem laufenden und aktiven Netzwerk der IEEKN zu erhalten, ist eines der folgenden Dokumente, je nach Netzwerkphase, in dem sich das antragstellende Unternehmen bei Antragstellung befindet, mit dem Antrag einzureichen:

  • Phase 1, Registrierung: Teilnahmebescheinigung der Geschäftsstelle der IEEKN
  • Phase 2, Zielfestlegung: Ministerurkunde nach Netzwerkzielmeldung der Geschäftsstelle der IEEKN
  • Phase 3, Maßnahmenumsetzung: Selbsterklärung des Unternehmens zur aktiven Teilnahme an Netzwerktreffen, Erfahrungsaustauschen und Maßnahmenumsetzun

Eine Beantragung der erhöhten Förderquote und -summe ist nach Ende der Netzwerk-Laufzeit nicht mehr möglich, es kann jedoch immer eine Neugründung initiiert werden.
Der Projektträger kann, insbesondere im Rahmen von Stichprobenkontrollen, nachträglich die aktive Teilnahme an den Aktivitäten des Netzwerks überprüfen, indem er für sämtliche weitere der nach Antragstellung durchlaufenden Phasen die hierfür vorgesehenen Dokumente einholt. Der Antragsteller hat diese aus diesem Grund für Fälle einer solchen Nachforderung aufzubewahren. Der Projektträger fordert in diesem Zusammenhang auch beim Monitoring-Institut den Nachweis ein, dass das Netzwerk bis zum Ende gearbeitet hat und das Monitoring abgeschlossen wurde. Sollte der Fördernehmer die aktive Netzwerkarbeit zwischenzeitlich eingestellt bzw. über alle Phasen nicht nachweisen können, behält sich der Projektträger vor, den IEEKN-Bonus zurückzufordern bzw. einzubehalten.


Detaillierte Informationen stehen Ihnen neben der Richtlinie komprimiert in dem Informationsblatt zum Fördermodul „Transformationskonzepte“ und in den FAQ zur Verfügung. Nutzen Sie auch die kontinuierlichen Webinare, wo Sie rundum die Transformationskonzepte informiert werden und Sie auch Live Antworten auf Ihre Fragen von den Referenten erhalten.

03.05.2023 -

Start der EEW-Novelle am 1. Mai 2023 und neue Runde im Förderwettbewerb

Einleitung

Am 1. Mai 2023 sind die novellierten Richtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) u. a. mit einigen Neuerungen beim Förderwettbewerb und beim Modul 5 „Transformationskonzepte“ in Kraft getreten. Zudem startete die erste Runde im neuen Förderwettbewerb.

Linker Zeigefinger berührt Touch-Screen mit der Aufschrift CO2

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Der neue Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz auf einen Blick:

Mit dem novellierten Förderwettbewerb seit 1. Mai 2023 haben Unternehmen jetzt noch mehr Spielraum insbesondere in ambitionierte Projekte für eine Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der CO2-Emissionen zu investieren.

Im Fokus der Förderung stehen weiterhin investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien von Unternehmen. Sie entscheiden selbst wieviel Förderung sie für ihre geplanten Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen im Wettbewerb beantragen. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz in einer Wettbewerbsrunde: Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser die Chancen auf eine Förderung. Ideen für eine Förderung von Investitionen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz im Unternehmen kann vorab mit dem Fördereffizienz-Rechner geprüft werden. Inspirationen für Ideen förderfähiger Maßnahmen stehen unter Projekte zur Verfügung.

In der ersten aktuell laufenden Wettbewerbsrunde können Anträge aus positiv bewerteten Skizzen bis maximal zum 30. Juni 2023 oder auch in einer späteren Runde eingereicht werden. Unternehmen können hierbei die Chance auf eine Förderung bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel und ohne De-minimis Beschränkung) nutzen.

Fakten zum Förderwettbewerb auf einen Blick:

  • Zuschuss bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel, keine De-minimis-Beschränkung) der effizienzbezogenen Kosten (Investitionsmehrkosten und Nebenkosten)
  • die maximale Fördersumme beträgt 15 Mio. Euro pro Vorhaben
  • energiekostenbezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) ≥ 4 Jahre
  • keine Mindest-Einsparung
  • Projektlaufzeit: max. 3 Jahre
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze (kontinuierlich) und nach positiver Skizzenbewertung mit anschließendem Online-Einsparkonzept (Vollantrag, in einer offenen Wettbewerbsrunde)
  • Budget pro Wettbewerbsrunde: 40 Mio. Euro
  • Rundenanzahl und Zeitplan: 6 Runden pro Jahr, alle 2 Monate gibt es eine neue Runde
  • Regelung der Wettbewerbsrunde: Bei Überschreitung des Rundenbudgets kann eine vorzeitige Rundenschließung erfolgen. Eine Budgetkürzung bei Nichtausschöpfung des Rundenbudgets ist möglich, um den Wettbewerb sicherzustellen. Informationen über die Rundenzeiträume stehen Ihnen zur Verfügung unter der Rubrik Wettbewerbsrunden
  • Deutliche Erhöhung der Erfolgschancen: Bis zu 80 Prozent der zum Wettbewerb zugelassenen Anträge sollen bei ausreichendem Rundenbudget in die Förderung kommen

Alle Merk- und Informationsblätter und die Richtlinie zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz stehen unter der Rubrik Antragstellung zur Verfügung.

Neuerungen im Modul 5 "Transformationskonzepte"

Das bisherige Interesse an dem EEW-Modul 5 der Transformationskonzepte ist weiterhin sehr hoch und somit deckt das Modul 5 erfolgreich den Bedarf der Unternehmen, die eine längerfristige Dekarbonisierungsstrategie planen bzw. erstellen wollen. Seit dem 1. Mai 2023 gibt es auch hierzu einige Neuerungen:

Ab 1. Mai neue Förderkonditionen (ohne IEEKN-Bonus):

  • Förderquote: 40 Prozent für große, 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen
  • die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro

Einführung eines Bonus für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus);

Förderkonditionen mit IEEKN-Bonus:

  • Förderquote: 50 Prozent für große, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen
  • die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro

Aber: Gewährung nur mit Nachweis aktiver Teilnahme an der IEEKN!

Je nach Netzwerkphase des IEEKN bei Antragstellung ist eines der Dokumente als Nachweis einzureichen:

  • Phase 1, Registrierung: Teilnahmebescheinigung der IEEKN-Geschäftsstelle
  • Phase 2, Zielfestlegung: Ministerurkunde nach Netzwerkzielmeldung
  • Phase 3, Maßnahmenumsetzung: Selbsterklärung zur aktiven Teilnahme an Netzwerktreffen und Erfahrungsaustausch
  • Phase 4, Maßnahmenauswertung: Teilnahmebescheinigung des Monitoring-Instituts

Die Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit und das Informationsblatt Transformationskonzepte stehen unter der Rubrik Beantragung zur Verfügung.

Pressemitteilung des BMWK zur Novellierung der „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) am 1. Mai 2023


Thematisch und individuell informieren

Ab Mai 2023 informieren wir Sie auch weiterhin mit unserem themenspezifischen Webinar-Angebot zu den Neuerungen im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und der Transformationskonzepte. In den ca. einstündigen Webinaren werden Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an. Alternativ informieren wir Sie in unserer Beratungs-Hotline oder Sie senden uns Ihre Anfrage per E-Mail.

 

18.04.2023 -

Start der novellierten EEW-Richtlinien am 1. Mai 2023

Einleitung

Eine Hand hält eine Glaskugel auf der die Welt zu sehen ist.

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Am 1. Mai 2023 treten die novellierten Richtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) u. a. mit einigen Neuerungen beim Förderwettbewerb und beim Modul 5 „Transformationskonzepte“ in Kraft. Gleichzeitig ist der 1. Mai auch der Start für die nächste Runde beim Förderwettbewerb.

Der neue Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz auf einen Blick:

Mit dem Start der Novelle beginnt die erste Runde im neuen Förderwettbewerb mit noch mehr Spielraum für eine Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen. Adressiert werden wie bisher Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen und Landesunternehmen mit privater Rechtsform, Contractoren sowie Freiberufler. Was bleibt und wird neu?

Bleibt bestehen:

  • technologie- und branchenoffene Förderung von investiven Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse sowie Maßnahmen im Bereich Ressourceneffizienz mit einer energie-bzw. ressourcenkostenbezogenen Amortisationszeit von mehr als vier Jahren
  • Zuschuss bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten;
  • Förderquote bis zu 60 Prozent frei wählbar, um die Fördereffizienz zu verbessern und damit die Chancen im Wettbewerb zu erhöhen
  • Fördereffizienz als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung (je Fördereuro erreichte CO2-Einsparung pro Jahr)
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze (kontinuierlich) und nach positiver Skizzenbewertung mit anschließendem Online-Einsparkonzept (Vollantrag)
  • Regelung der Wettbewerbsrunde: bei Überschreitung des Rundenbudgets kann eine vorzeitige Rundenschließung erfolgen

Neu ab 1. Mai:

  • Erhöhung der Maximalförderung von 10 auf 15 Mio. Euro pro Vorhaben
  • Erhöhung des Rundenbudgets von 20 auf 40 Mio. Euro
  • Erhöhung der Rundenanzahl von vier auf sechs pro Jahr
  • Fixer Rundenzeitplan: alle 2 Monate gibt es eine neue Runde
  • Neue Regelung bei den Wettbewerbsrunden: Budgetkürzung bei Nichausschöpfung des Rundenbudgets möglich, um Wettbewerb sicherzustellen
  • Deutliche Erhöhung der Erfolgschancen: bis zu 80 Prozent der zum Wettbewerb zugelassenen Anträge sollen bei ausreichendem Rundenbudget in die Förderung kommen
  • Skizzen können kontinuierlich über das Jahr, auch außerhalb der Wettbewerbsrunden beim Projektträger VDI/VDE-IT eingereicht werden. Reichen Sie Ihre Skizzen bereits jetzt ein, um nach positiver Skizzenbewertung Ihren Antrag gleich in den offenen Wettbewerbsrunden zu stellen. Informieren Sie sich unter der Rubrik Wettbewerbsrunden über die kommenden Rundenzeiträume.

Merk- und Informationsblätter der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), welche mit der Veröffentlichung der novellierten Richtlinie am 1. Mai 2023 ihre Gültigkeit erlangen:

Detaillierte Informationen stehen Ihnen ab jetzt in der novellierten Richtlinie zur Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Förderwettbewerb (gültig ab 1. Mai 2023) zur Verfügung.

Neuerungen im Modul 5 "Transformationskonzepte"

Seit Programmstart am 1. November 2021 ist die Nachfrage zum Fördermodul 5 „Transformationskonzepte“ sehr hoch und deckt somit erfolgreich den Bedarf der Unternehmen, die eine längerfristige Dekarbonisierungsstrategie planen bzw. erstellen.

Neu ab 1. Mai:

Neue Förderkonditionen (ohne IEEKN-Bonus):

  • Förderquote: 40 Prozent für große, 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen
  • maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro.

Einführung eines Bonus für die Teilnahme an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus);
Förderkonditionen mit IEEKN-Bonus:

  • Förderquote: 50 Prozent für große, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen
  • maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro

Aber: Gewährung nur mit Nachweis aktiver Teilnahme an der IEEKN!

Je nach Netzwerkphase des IEEKN bei Antragstellung ist eines der Dokumente als Nachweis einzureichen:

  • Phase 1, Registrierung: Teilnahmebescheinigung der IEEKN-Geschäftsstelle
  • Phase 2, Zielfestlegung: Ministerurkunde nach Netzwerkzielmeldung
  • Phase 3, Maßnahmenumsetzung: Selbsterklärung zur aktiven Teilnahme an Netzwerktreffen und Erfahrungsaustausch
  • Phase 4, Maßnahmenauswertung: Teilnahmebescheinigung des Monitoring-Instituts

Informieren Sie sich über die Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN).

Informationsblatt der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), welches mit der Veröffentlichung der novellierten Richtlinie ab 1. Mai 2023 seine Gültigkeit erlangt:

Detaillierte Informationen stehen Ihnen ab jetzt in der novellierten Richtlinie zur Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft - Zuschuss und Kerdit (gültig ab 1. Mai 2023) zur Verfügung.

Thematisch und individuell informieren

Ab Mai 2023 informieren wir Sie auch weiterhin mit unserem themenspezifischen Webinar-Angebot zu den Neuerungen im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und der Transformationskonzepte. In den ca. einstündigen Webinaren werden Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an. Alternativ informieren wir Sie in unserer Beratungs-Hotline oder Sie senden uns Ihre Anfrage per E-Mail.

 

28.03.2023 -

Save the Date: Hannover Messe und Kick-Off-Veranstaltung am 18.04.2023

Einleitung

Save the Date: Hannover Messe 23

© stock.adobe.com - Alex

Am 18.04.2023 findet eine hybride Kick-Off-Veranstaltung zur kommenden Novellierung des EEW, die am 1. Mai 2023 startet, auf dem BMWK-Gemeinschaftsstand im Rahmen der Hannover Messe statt.
Auf der Kick-Off-Veranstaltung werden Grundlageninformationen rund um die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) vermittelt, wobei im Mittelpunkt die Änderungen im Rahmen der kommenden Novellierung mit neuen Fördergegenständen, Förderbedingungen sowie die Antragstellung stehen; inkl. Hinweis auf den Start der ersten Runde des neuen Förderwettbewerbs.

Das EEW ist eine branchen- und technologieoffene Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz in Unternehmen und wird noch mehr Spielraum für die unternehmenseigene Umsetzung einer passenden Lösung bieten.

Informieren Sie sich über die Novellierung bereits vorab und kommen Sie am BMWK-Gemeinschaftsstand (Halle 2, Stand A30) vorbei oder schalten Sie sich digital zur Kick-Off-Veranstaltung zu. Anmeldung zur digitalen Teilnahme

Weitere Aktivitäten während der Hannover Messe

Am 19.04.2023 informieren wir ebenfalls in einem 20-minütigen Vortrag über die Novellierung direkt auf dem BMWK-Gemeinschaftsstand (Halle 2, Stand A 30). Zudem stehen wir Ihnen während der Hannover Messe vom 17.04. bis 21.04.2023 am EEW-Beratungsstand (im orangen Bereich „Move“) zur Information und Beratung zur Verfügung. Kommen Sie vorbei, wir freuen uns auf Sie!
Sie möchten sich gerne vor Ort bei uns informieren und beraten lassen? Dann nutzen Sie für eine Veranstaltungsteilnahme in Präsenz und zur Beratung rund um das EEW die hier zur Verfügung stehenden kostenlosen Online-Tickets, mit der Bitte sich zunächst vorab zu registrieren. Nach Ihrer erfolgreichen Vorab-Registrierung wird Ihnen das Ticket zum Download zur Verfügung gestellt.

Die Novellierung wird voraussichtlich zum 1. Mai 2023 in Kraft treten.

Seit 2019 unterstützt das EEW des BMWK durch Zuschüsse und Kredite Unternehmen bei Investitionen in die Reduktion von Energie- und Ressourcenverbräuchen mit dem Ziel, CO2-Einsparungen zu realisieren.
Seit 2021 wird außerdem die Entwicklung von Dekarbonisierungsstrategien durch die Förderung der Erstellung von Transformationskonzepten gefördert. Nun wird mit der kommenden Novelle am 1. Mai 2023 das bestehende Angebot zur Förderung von Energie- und Ressourceneffizienz in Industrie und Gewerbe nutzergerecht optimiert und um ein weiteres Modul zur Förderung von Elektrifizierungsmaßnahmen für Kleinst- und kleine Unternehmen erweitert. Damit sollen die zur Erreichung der Klimaschutz- und Energieeffizienzziele dringend erforderlichen Investitionen zur Reduktion von Treibhausgasen noch mehr angereizt und kosteneffizienter sowie effektiver gefördert werden.

Start der 1. Runde im neuen Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz

Gleichzeitig startet am 1. Mai 2023 die erste Runde im neuen Förderwettbewerb mit einem erhöhten Rundenbudget und noch weiteren Verbesserungen.
Die Veröffentlichung der neuen EEW-Richtlinien wird noch im April 2023 im Bundesanzeiger erwartet und wird Ihnen neben der BMWK-Webseite www.energiewechsel.de auch hier auf der Webseite des Förderwettbewerbs und der Transformationskonzepte zur Verfügung stehen.

28.02.2023 -

Weiter geht’s: 18. Wettbewerbsrunde gestartet

Einleitung

Start der 18. Wettbewerbsrunde

© stock.adobe.com - Eigens

Die 18. Runde ist am 27. Februar 2023 im Rahmen der "Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Förderwettbewerb“ mit einem höheren Rundenbudget von 20 Mio. Euro (vorher 15 Mio. Euro) gestartet. Aufgrund einer bisherigen hohen Nachfrage wurde das Rundenbudget erhöht.


Unternehmen können ihre Anträge aus positiv bewerteten Skizzen auf Förderung Ihrer investiven Maßnahmen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz maximal bis zum 24. April 2023 in der 18. Wettbewerbsrunde einreichen. Nutzen Sie die Chance auf eine Förderung bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel und ohne De-minimis Beschränkung).
Die Unternehmen entscheiden selbst wieviel Förderung sie für ihre geplanten Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen im Wettbewerb beantragen. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz in einer Wettbewerbsrunde: Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser die Chancen auf eine Förderung. Ideen für eine Förderung von Investitionen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz im Unternehmen kann vorab mit dem Fördereffizienz-Rechner geprüft werden. Inspirationen für Ideen förderfähiger Maßnahmen stehen unter Projekte zur Verfügung.


Der BMWK-Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz auf einen Blick:

  • technologie- und branchenoffene Förderung von Maßnahmen zur energetischen Optimierung industrieller und gewerblicher Anlagen und Prozesse (u.a. Abwärmenutzung, EE-Prozesswärmebereitstellung)
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze und anschließendem Online-Einsparkonzept
  • Zuschuss bis zu 60 % der förderfähigen Kosten
  • ohne Förderdeckel und keine De-minimis Beschränkung
  • maximal 10 Mio. Euro Förderung pro Vorhaben
  • kontinuierliche Antragstellung mit mehreren Stichtagen im Jahr
  • Fördereffizienz als zentrales Kriterium für die Förderentscheidung

Der schnelle Draht zu uns

In unseren ca. einstündigen themenspezifischen Webinaren beantworten wir Ihre individuellen Fragen direkt, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an. Alternativ informieren wir Sie in unserer Beratungs-Hotline oder Sie senden uns Ihre Anfrage per E-Mail.

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