Die Antragstellung ist zweistufig. In Stufe 1 können Skizzen kontinuierlich über das Jahr, auch außerhalb der Wettbewerbsrunden beim Projektträger eingereicht werden. Einen Antrag mit den geplanten Effizienzmaßnahmen können Sie jedoch nach Erhalt einer positiven Skizzenbewertung nur im Zeitraum einer geöffneten Wettbewerbsrunde stellen (Stufe 2). Es gibt jährlich mehrere Wettbewerbsrunden mit Stichtagen, zu denen Anträge zum Förderwettbewerb eingereicht werden können. Beginn und Ende einer Wettbewerbsrunde sowie das zur Verfügung stehende Budget pro Runde können auf der Website unter Wettbewerbsrunden eingesehen werden. Wird das in einer Wettbewerbsrunde zur Verfügung stehende Budget vor dem Stichtag um 50 Prozent überzeichnet, so wird die Wettbewerbsrunde vorzeitig geschlossen: Es lohnt sich daher, Anträge zu Beginn einer Wettbewerbsrunde zu stellen!
Ist ein Antrag in einer Wettbewerbsrunde nicht erfolgreich, so kann er in einer der kommenden Wettbewerbsrunden erneut eingereicht werden. In einer Runde zu spät eingereichte Anträge „rutschen“ automatisch in die Folgerunde.
Stufe 1 – Skizzenphase
Einreichung einer aussagekräftigen und formgebundenen Skizze mit kurzer Darstellung des Antragstellenden und geplanten Vorhabens.
Die Skizzenphase dient dazu, vorab zu prüfen, ob ein Antragstellender generell antragsberechtigt und ob ein geplantes Vorhaben grundsätzlich förderfähig ist. Förderinteressierten werden mit der Skizzenbewertung auch Hinweise zur weiteren Antragserarbeitung gegeben. Auf Basis einer Skizzenbewertung kann jedoch noch kein Erfolg im Förderwettbewerb abgeleitet und somit keine Förderentscheidung getroffen werden.
Skizzenvorlage zur Vorabprüfung im Förderwettbewerb (PDF, 170 KB)
Hinweis: Die ausgefüllte Skizze ist ausschließlich per E-Mail an weneff-assistenz@vdivde-it.de zu übermitteln.
Nach erfolgter Skizzenbewertung durch den Projektträger und Übermittlung einer positiven Ersteinschätzung an den Skizzeneinreicher kann ein Antrag eingereicht werden.
Eine Skizzenbewertung durch den Projektträger erfolgt in der Regel innerhalb von einer Woche nach Einreichung. Diese Zeitspanne ist bei der weiteren Antragsausarbeitung und einer geplanten Antragseinreichung in einer bestimmten Wettbewerbsrunde zu berücksichtigen. Skizzen, die weniger als eine Woche (5 Arbeitstage) vor einem Rundenende eingereicht werden, können
nicht mehr für die laufende Wettbewerbsrunde berücksichtigt werden.
Stufe 2 – Antragstellung
Die Antragstellung, erfolgt durch das antragsberechtigte Unternehmen über das elektronische Formularsystem „easy-Online“. Der Projektträger wird den Antragstellenden, die mit Ihrer Skizze überzeugen konnten, die entsprechenden Hinweise und den Link zu easy-Online senden. Der Antrag nebst Anlagen muss elektronisch über „easy-Online“ eingereicht werden.
Förderfähig sind ausschließlich Maßnahmen, mit deren Umsetzung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden ist. Als Beginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages, einschließlich eines Contracting- oder Bürgschaftsvertrags. Das Vorhaben darf erst nach Bewilligung und Beginn der beantragten Projektlaufzeit umgesetzt werden. Ein davorliegender Beginn widerspricht der Vermutung der Notwendigkeit einer Förderung. Der Abschluss von Verträgen vor Antragstellung gilt auch dann als förderschädlich, wenn die Parteien die Vereinbarung mit einem Rücktrittsrecht und/oder mit einer aufschiebenden oder einer auflösenden Bedingung unter dem Vorbehalt der Bewilligung der Förderung gestellt haben.
Ausschließlich Planungs- und Beratungsleistungen sowie die Erstellung des Einsparkonzeptes dürfen vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden und führen für sich genommen nicht zu einem förderschädlichen Vorhabenbeginn. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags beim Projektträger maßgeblich.
Weitere detaillierte Informationen stehen Ihnen zur Verfügung unter der Rubrik Antragstellung.