Gefördertes Projekt: CO2-Einsparung durch eine effiziente Dampferzeugung aus Biomasse bei der Zuckerproduktion

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Aufgrund der Novellierung der „Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“ werden zum Start der zweiten Runde im Förderwettbewerb die Förderbedingungen für Biomasse-Wärmeerzeuger und Anlagen zur Erzeugung von Biogas angepasst.

Für Biomasse-Feuerungsanlagen wird eine Leistungsgrenze eingeführt:

  • Eine Förderung ist möglich für Anlagen unterhalb von 7,5 Megawatt Gesamtfeuerungsleistung.
  • Für die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Biogas wird der Bezugswert der Leistungsgrenze auf die erzeugte Gasmenge geändert (200 /h Methan-Äquivalent).

Weitere Informationen stehen in dem Merkblatt zum Förderwettbewerb "Allgemeine Hinweise zur Antragstellung" zur Verfügung.